Abschaffung der Öffentlichkeit von Sitzungen des Kreistages und des Rates der Stadt Helmstedt
Beitrag von Ulrich Engelke
Die Öffentlichkeit von Sitzungen wurde vom Landrat und dem Helmstedter Bürgermeister erfolgreich abgeschafft
Das Infektionsschutzgesetz hat seinen Niederschlag auch in der Niedersächsischen Kommunalverfassung gefunden, aktuell auch in Helmstedt. Die Corona-Bestimmungen sind ungenau bzw. unbestimmt und teilweise der Willkür vom Bürgermeistern und Landräten überlassen.
Davon abgesehen entfällt die Öffentlichkeit völlig, obwohl diese einen hochgelobten Bestandteil der "Repräsentativen Demokratie" darstellt und fehlende Öffentlichkeit im Normalfall die Aufhebung eines Beschlusses nach sich zog, wie auch diverse Gerichtsurteile belegen. Diese "Heilige Kuh" der Demokratie wurde still und heimlich erbarmungslos abgeschlachtet.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-massnahmen-28a-ifsg-rechtssicherheit-gerichte-verfassungswidrig-unbestimmt-anhoerung-bundestag/