Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Helmstedt
Sehr geehrter Herr Radeck,
sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Stadt Helmstedt richte ich eine Kommunalaufsichtsbeschwerde.
Begründung:
Einige Ausschusssitzungen sollen demnächst per Videokonferenz stattfinden, so auch die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.11.2020, bei der ich einen Antrag einzubringen habe. Die Videokonferenzen werden vom Bürgermeister und den Vorsitzenden angeordnet.
Meines Erachtens gibt jedoch die Sonderregelung in §182 NKomVG für epidemische Lagen die Anordnung einer Videokonferenz nicht her:
[Zitat] § 182 Sonderregelungen füir epidemische Lagen, Absatz 2, Ziffer 3.
kann die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte im Benehmen mit der oder dem Vorsitzenden der Vertretung in der Ladung anordnen, dass alle oder einzelne Abgeordnete per Videokonferenztechnik an der Sitzung der Vertretung teilnehmen können, soweit dies technisch möglich ist; dies gilt für Sitzungen des Hauptausschusses und der beratenden Ausschüsse entsprechend mit der Maßgabe, dass die oder der Vorsitzende die Anordnung trifft, [Zitatende]
Das Gesetz erlaubt mit dieser Formulierung nicht die grundsätzliche Anordnung einer Videokonferenz, sondern macht ausschließlich das Angebot an alle oder einzelne Mandatsträger, an der Sitzung per Videotechnik TEILNEHMEN ZU KÖNNEN. Das ist soweit für Risikopersonen auch sinnvoll und sehr zu begrüßen.
Ich darf Sie weiterhin darauf hinweisen, dass die geplanten Videokonferenzen darüber hinaus die Öffentlichkeit ausschließn, eines der höchsten Güter der "Repräsentativen Demokratie". Verletzungen dieses Gebotes reichen für sich ebenfalls aus, Sitzungen und ihre Beschlüsse ungütig zu machen, wie auch diverse Gerichtsentscheidungen zeigen. § 182 NKomVG enthält keine Ausnahme von dem Öffentlichkeitsgebot.
Insgesamt sehe ich es als sicher an, dass Sitzungen und deren Beschlüsse ungültig sind, sollten sie auf einer angeordneten Videokonferenz beruhen. Selbst wenn man aus der oben genannten gesetzlichen Formulierung (fälschlich) die Möglichkeit einer Anordnung ableiten würde, stände diese Entscheidung unter einem Technikvorbehalt. Die Stadt Helmstedt hat jedoch nicht nachgefragt, ob die nötige Technik den Mandatierten zur Verfügung steht.
Sie werden gebeten anzuordnen, dass die Rats- und Ausschussversammlungen bei der Stadt Helmstedt in Präsensform stattzufinden haben. Sie werden aus Zeitgründen um eine schnelle Entscheidung gebeten.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Engelke, Mitglied im Rat der Stadt Helmstedt