20. November 2020   Aktuell

Mitteilung Landkreis: Änderung Allgemeinverfügung

Kommentar Roswitha Engelke: Diese Änderung ist sehr sinnvoll, aber den "Hut auf der Stange" müssen wir Helmstedter immer noch grüßen, respektive: Maske anlegen beim Passieren einer Bushaltestelle, auch wenn dort niemand wartet. 

LANDKREIS HELMSTEDT

DER LANDRAT
 
 
 
Der Landkreis Helmstedt erlässt die folgende Allgemeinverfügung:
 
1. Der Ziffer III. der Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Helmstedt vom 07.11.2020, Amtsblatt 55/20, S. 603 – 607 wird der folgende Satz angefügt:
 
Die Einschränkungen gelten von
 
montags bis freitags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr und an
 
Samstagen von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
An Sonntagen gelten die Einschränkungen nicht.
 
2. Im Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Helmstedt vom 07.11.2020, Amtsblatt 55/20, S. 603 - 607, unberührt.
 
3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt bis einschließlich Montag, 30.11.2020. Eine Verlängerung ist möglich.
Sie gilt mit dem auf ihre Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben (§ 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG). Die Bekanntgabe erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt.
 
Begründung:

 

Die Begründung der Allgemeinverfügung kann    h i e r    eingesehen werden.

 
Rechtsbehelfsbelehrung
 
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht werden.

 

Helmstedt, 19.11.2020
gez. Radeck
Landrat

Die Änderung betrifft die Gebiete Neumärker, Markt, Gröpern und Papenberg

 

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