"Kollektivhaftung"?
Frage:
Auch im Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19.11.2020 fehlen die Unternehmen. Gehören also die abhängig Beschäftigten, die weiter arbeiten – von den 45 Millionen mindestens 37 Millionen, die weiter direkt an ihren Arbeitsplätzen in den Betrieben arbeiten – also nicht zur schützenswerten Bevölkerung? Herrscht also in den Unternehmen keine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“? (Quelle: Nachdenkseiten)
Anmerkung Christian Reimann: Das erinnert an die Vorgänge in Göttingen und Verl im letzten Sommer.
Quellen: Nachdenkseiten Quarantäne, Landkreis zäunt Wohnblocks ein und
Kommunal.
Das ist wohl bisher einmalig in Deutschland:
Weil Bewohner sich nicht an die verordnete Quarantäne hielten, dürfen nun rund 100 Menschen die Häuser nicht mehr verlassen. Sie werden daran durch einen Zaun gehindert.
Die Landkreisverwaltung im Kreis Helmstedt ließ die Absperrung aufstellen. Es ist die heftige Antwort auf die strikte Verweigerungshaltung einiger Bewohner. Landrat Gerhard Radeck sah offenbar keine andere Möglichkeit mehr. (…)
Die Quarantäneanordnung vom 13. November gilt für zwei Wochen, also noch bis Ende nächster Woche.
Unter den Bewohnern der beiden Wohnhäuser am Dammgarten herrscht darüber große Verärgerung und Unverständnis. Ein Mann beklagte gegenüber dem Sender NDR, dass er nicht wisse, was er immer zuhause machen solle, eine Frau sagte: “Meine ganze Familie ist negativ, aber ich muss 14 Tage hierbleiben.”
Der Vorwurf: Die Menschen würden nur so behandelt, weil sie keine Deutschen sind.