11. Dezember 2020   Aktuell

Landkreis Helmstedt Presseinformation: Maskenpflicht in weiterführenden Schulen bleibt zunächst bestehen

Helmstedt.

Die Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen im Landkreis Helmstedt bleibt unabhängig vom Corona-Inzidenzwert bis zu deWeihnachtsferien bestehen.

 
Gleiches gilt für die Pflicht zum Tragen von Mund Nase-Bedeckung in den Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen in der Kreisstadt Helmstedt.
Im Zuge der steigenden Corona-Infektionszahlen hatte der Landkreis Helmstedt im
zeitlichen Gleichklang mit der Niedersächsischen Corona-Verordnung die
entsprechenden Verschärfungen per Allgemeinverfügung bis zum 20.12. verlängert.
 
In der Spitze lag der Inzidenzwert im Landkreis Helmstedt am 22.11.2020 bei 97,5. Dies
brachte insbesondere das Corona-Nachverfolgungsteam in erhebliche Schwierigkeiten,
die Infektionsketten nachzuverfolgen und zu unterbrechen.
 
Immer wieder waren Schulen und Kindertagesstätten von Corona-Fällen und Quarantänemaßmahmen betroffen. Es mussten einzelne Klassen oder Jahrgänge nach Hause geschickt oder ganze Schulen
geschlossen werden.
 
Inzwischen ist der Inzidenzwert in den letzten Tagen auf Werte um die 20 gesunken.
„Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung“, konstatiert Landrat Gerhard Radeck.
 
„Wir liegen damit in Niedersachsen und bundesweit derzeit mit bei den besten Landkreisen.“
Die Hygienefachkräfte im Gesundheitsamt rechnen die Erfolge im Infektionsgeschehen
nicht zuletzt den getroffenen Maßnahmen – auch der Maskenpflicht in den Schulen – zu.
 
„Daher hat sich der Krisenstab entschieden, trotz der gesunkenen Infektionszahlen an
dieser Regelung festzuhalten“, so Radeck weiter.
 
Dies erfolge in Abstimmung mit den weiterführenden Schulen im Landkreis, die dieses Vorgehen im Wesentlichen begrüßenwürden. Die Schulen würden in der Regel die wiederholten Quarantänemaßnahmen oder ein drohendes Szenario B mit halben Klassen als erhebliche Störung des
Unterrichtsbetriebes werten. Demgegenüber werde die Maskenpflicht im Unterricht als das geringere Übel angesehen.
 
„Auch muss berücksichtigt werden, dass der Landkreis Helmstedt in Bezug auf das Infektionsgeschehen keine Insel ist“, erklärt Radeck. „Jederzeit können die Infektionen
auch von den kommunalen Nachbarn wieder in den Landkreis herüberschwappen.“
 
Bei der Bewertung der Situation dürfe daher nicht allein der Inzidenzwert im Kreisgebiet berücksichtigt werden. Regelungen, die sich allein am tagesaktuellen schwankenden
Inzidenzwert ausrichten, seien nicht vermittelbar. „Montag Maskenpflicht, Dienstag nicht,
Mittwoch wieder Maskenpflicht – das kann es nicht sein“, so Radeck.
 
Wichtig sei es wegen der beabsichtigten Lockerungen auf Landesebene für die Feiertage, dass die
Zahlen im Landkreis auf einer niedrigen Basis blieben. Für die Zeit nach den
Weihnachtsferien werde die Situation neu bewertet.
 
„Natürlich ist die Maske lästig, nicht nur während des Schulunterrichts“, führt Radeck weiter aus. Auch wenn es unterschiedliche medizinische und pädagogische Meinungen gebe, halte der Großteil der Mediziner und Pädagogen die vorübergehende Maskenpflicht für zumutbar und
keineswegs schädlich.
 
„Es ist jetzt eine schwierige Zeit, die wir alle gemeinsam durchstehen müssen“, appelliert Radeck. „Aber es wird auch bald wieder eine bessere Zeit geben – ohne Einschränkungen“.

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