Silvester-Feuerwerk in Niedersachsen - Das Anzünden einer Rakete setzt nach Ansicht des OV-Gerichts keinen engen Kontakt zwischen Personen voraus
Beitrag: Roswitha Engelke
OV-Gericht: Das Verbot zu pauschal
Das Oberverwaltungsgericht hatte das landesweite Abbrenn-Verbot für Feuerwerk gekippt. Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Die aktuelle Fassung des niedersächsischen Regelwerks verbietet in Paragraf 10a nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen.
Nach Ansicht des Gerichts könnte ein Verbot beschränkt auf öffentliche Plätze außerdem genauso effektiv sein. Darüber hinaus kritisierte das Gericht, dass das Land pauschal Feuerwerk jeglicher Art und damit auch Wunderkerzen und Knallerbsen verbieten wollte.
NDR-Kultur berichtete in seinen 16.00 Uhr Nachrichten am 01.01.2021, dass das diesjährige, in einigen Bundesländern durchgezogene, Verbot des Silvesterfeuerwerks zu einer geringeren Feinstaubbelastung und zu deutlich weniger Verletzungen durch Feuerwerkskörper in ganz Deutschland geführt hat. ...
Hinsichtlich der kommenden Wahlen stellen sich wahrscheinlich einige Politikern bereits die Frage: Würde sich ein ständiges Verbot des Silvester-Feuerwerks zum Wohle der Menschheit und des Planeten Erde günstig auf ihre Partei auswirken?