12. Februar 2021   Aktuell

Medizinische Masken auch für Besucher der Kreisverwaltung Pflicht

Helmstedt, 10.02.2021

 

Der Landkreis Helmstedt weist darauf hin, dass auch Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung medizinische Masken, also OP-Masken oder FFP2-Masken(KN95/N95), zu tragen haben. Diese Verpflichtung trifft der Landkreis im Rahmen seines Hausrechts. Es gilt weiterhin, dass Kundinnen und Kunden die Kreisverwaltung nur mit einem zuvor vereinbarten Termin betreten dürfen. Aktuelle Informationen finden Sie unter www.helmstedt.de. Einzelheiten darüber, welche Masken zulässig sind, finden Sie unter

 

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_f

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