12. Februar 2021
Aktuell
Medizinische Masken auch für Besucher der Kreisverwaltung Pflicht
Helmstedt, 10.02.2021
Der Landkreis Helmstedt weist darauf hin, dass auch Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung medizinische Masken, also OP-Masken oder FFP2-Masken(KN95/N95), zu tragen haben. Diese Verpflichtung trifft der Landkreis im Rahmen seines Hausrechts. Es gilt weiterhin, dass Kundinnen und Kunden die Kreisverwaltung nur mit einem zuvor vereinbarten Termin betreten dürfen. Aktuelle Informationen finden Sie unter www.helmstedt.de. Einzelheiten darüber, welche Masken zulässig sind, finden Sie unter
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_f