Landrat missachtet Auskunftsrecht einer Kreistagsabgeordneten
Nachtrag vom 21.02.2021,
Am 19.02.2021 erhielt ich um 10.05 Uhr noch dieses Schreiben aus dem Kreishaus, auf eine ca. 14 Tage alte Anfrage.
Nachtrag vom 17.02.2021
Nach dem Hinweis auf mein Auskunftsrecht bekam ich am 17.02.2021 dann doch eine Antwort mit der Einleitung: "Vielen Dank für Ihre Anfrage ..."
Verstoß des Landrates Radeck gegen § 35 a, Antrags- und Auskunftsrecht
§ 35 a Antragsrecht, Auskunftsrecht
1 Jedes Kreistagsmitglied hat das Recht, im Kreistag und in den Ausschüssen, denen es angehört, Anträge zu stellen, ohne der Unterstützung durch andere Kreistagsmitglieder zu bedürfen.
2 Zum Zweck der eigenen Unterrichtung kann jede Kreistagsabgeordnete und jeder Kreistagsabgeordnete von der Landrätin oder dem Landrat Auskünfte in allen Angelegenheiten des Landkreises verlangen; dies gilt nicht für Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen (§ 4 Abs. 3 Satz 1). Erläuterungen
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