26. Februar 2021   Aktuell

Der Gesslerhut!

Beitrag:  Roswitha & Ulrich Engelke, 26.02.2021, 18:00 Uhr

 

 

In gekennzeichneten Gebieten der Helmstedter  Innenstadt besteht seit kurzem Maskenpflicht rund um die Uhr.

 

 

Was in belebten Vierteln von Großstädten vielleicht Sinn macht, ist jedoch für ein beschauliches Städtchen wie Helmstedt, wo ab 18:00 Uhr die Bürgersteige hochgeklappt und nachts der Mond mit der Stange weitergeschoben wird, reichlich übertrieben. Das gilt besonders für die "kalte Jahreszeit".

 

 

Ein Zuwiderhandeln wird abgestraft mit 25.000,00 Euro Geldstrafe.

Da hängt der Landvogt – Habt Respekt, ihr Buben!

Die Geschichte ist bekannt. Der Landvogt verlangte, dass sein auf die Stange gesetzter Hut beim Vorübergehen gegrüßt werden musste, eine Geste der Unterwerfung. Letztlich kostete ihn das sein Leben. Wilhelm Tell hat ihn erschossen und wurde zum Nationalhelden.

Der Helmstedter Landrat Gerhard Radeck verlangt aktuell Ähnliches, nachdem er vorher die Klippe des Landvogts, die sinnlose Unterwerfung, umschifft hatte und den Hut von der Stange nahm. Jetzt darf die Helmstedter Bevölkerung beim nächtlichen Gang durch die Innenstadt den Hut wieder grüßen, konkret muss die Maske aufgesetzt werden, wenn denn auch sonst niemand weiter unterwegs ist. Die ehedem gültige zeitliche Beschränkung wurde aufgehoben. Das "Männchenmachen", die bedingungslose Unterwerfung unter eine sinnlose Maßnahme, kann zur Disziplinierung der Bevölkerung unter Corona schamlos eingesetzt werden und sie wird es.

 

Wen juckt's, wenn dabei die Menschenwürde den Bach runter geht und die Maßnahme des Landvogts, Entschuldigung Landrats, absolut unverhältnismäßig ist. Die hochgepeitschte Paniksituation erlaubt alles und sei es noch so unsinnig. Die vielbeschworene "Eigenverantwortung" gilt sowieso nur für Empfänger von ALG-II, also immer dann, wenn sie als Waffe gegen die Bevölkerung eingesetzt werden kann. Bei Corona ist selbstverständlich das Volk nicht in der Lage, Gefährdungslagen eigenständig zu erkennen. Corona ist nur Experten zugänglich und das Volk muss betreut werden, notfalls auch mit der Keule. 

Möglich macht es das deutsche Ordnungsstrafunwesen. Da geht's nicht um nachgewiesene konkrete Auswirkungen der Verweigerung der Anordnung des Hutgrüßens, sondern um den reinen Formalismus. Fehlt das Strammstehen, Peng - Strafe! Und damit es richtig wehtut und auch in vielen Fällen die Existenz bedroht, kann bis zu 25.000 Euro Strafe verhängt werden. Geregelt ist das Strafmaß nicht, es liegt völlig im Ermessen der Ordnungsbehörde. Der Rechtsstaat lässt höhnisch grinsen, freundlich grüßen war 'mal.

http://www.zeno.org/Literatur/M/Schiller,+Friedrich/Dramen/Wilhelm+Tell/3.+Akt/3.+Szene

 

Foto: Mitternacht auf der Neumärker. Da waren doch tatsächlich noch drei weitere Helmstedter außer meinem Mann und mir unterwegs ...

 

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