13. April 2021   Aktuell

V-Leute innerhalb der Partei DIE LINKE.

Kommentar: Roswitha Engelke,

Angeblich, so das Ministerium für Inneres und Sport (Verfassungsschutz), soll in den Bereichen, wo die Partei DIE LINKE.  politische Verantwortung übernommen hat, wie z. B. in den Kommunen, extremistische Äußerungen oder Handlungen unbekannt sein und vor diesem Hintergrund entfallen die Voraussetzungen für eine Beobachtung der Gesamtpartei DIE LINKE. nach § 3 Abs. 1 NVerfSchG.

Das Innenministerium erklärt auf seiner Website, dass künftig daher nur noch die für das Land Niedersachsen relevanten offen extremistischen Zusammenschlüsse

  • Kommunistische Plattform (KPF)
  • Sozialistische Linke (SL) und
  • Antikapitalistische Linke (AKL)

beobachtet und im Niedersächsischen Verfassungsschutzbericht erwähnt werden, da bei ihnen angeblich tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen.

Auch eine Art des Misstrauensähens! Jedes Mitglied, welches in der fraglichen Zeit des Ausspionierens in einem niedersächischen Kreisverband oder den genannten "extremen" Verbindungen neu aufgenommen wurde, wird nun beäugt.

Auch die Frage bleibt offen, was geschieht in Folge mit den "Genossen V-Leuten", werden sie abgezogen oder bleiben sie Mitglieder?

Dazu ein Bericht der taz, Hamburg.

vom 06.04.2021

Die Schreiben kamen vor Ostern. Der Absender war für die drei Mitglieder der Partei Die Linke aus Niedersachsen keine alltägliche Adresse: Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Hannover teilte ihnen mit, dass über sie eine „Informationsbeschaffung mit nachrichtlichendienstlichen Mitteln“ erfolgt sei.

In dem knappen Brief teilt das Landesamt unter Verfassungsschutzpräsident Bernhard Witthaut mit, dass die Betroffenem nach Paragraf 22 Absatz 1 des niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes von einer geheimdienstlichen Überwachung unterrichtet werden müssten.

Der Paragraf regelt, dass der „Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6 bis 12 nach seiner Beendigung den Betroffenen mitzuteilen“ sei. Es liegt also nahe, dass die Beobachtung mittlerweile eingestellt ist. Wann, wie und warum sie überwacht wurden? Das würde auch Thomas Goes von der Linken gern erfahren.

Aufschluss gibt der in den Schreiben aufgeführte Hinweis auf „Paragraf 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6a“ des Verfassungsschutzgesetzes. Der erlaubt der Behörde zur Erhebung personenbezogener Daten die „Inanspruchnahme von Personen, deren planmäßig angelegte Zusammenarbeit mit der Verfassungsschutzbehörde Dritten nicht bekannt ist (Vertrauenspersonen)“.

Im Klartext: Niedersachsens Verfassungsschutz hat offenbar V-Leute im direkten Umfeld von Mitgliedern der Linken eingesetzt, um sie auszuforschen.

Über den Anlass der Beobachtung können die Betroffenen bisher nur spekulieren. „Wir kennen uns gar nicht persönlich“, sagt Maren Kaminski, die früher Landesgeschäftsführerin der Linken in Niedersachsen war und heute Gewerkschaftssekretärin bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Hannover ist.

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