20. April 2021   Aktuell

Austritt ...

 

Ziemlich genau vor 13 Jahren bin ich in die Partei eingetreten ... jetzt habe ich meinen Austritt erklärt

denn mit der realitätsfernen Stammtischpolitik à lá „schön, dass wir ‘mal d‘rüber geredet haben ...“ einiger Hobby-Linken, die sich im Kreisverband Helmstedt etabliert haben, habe ich nichts gemein. Und ein Vorstand, der unter Missachtung des Parteigesetzes in einer heimlichen Vorstandssitzung  einen „primus inter pares“  kürt und damit die Basisdemokratie im Kreisverband abschafft sowie ein Redeverbot für Kritiker einführt, erinnert mich zu sehr an ein Zentralorgan. Das ist nicht mehr DIE LINKE. , die ich einmal als Sozialistin vertreten konnte. - ENDE -

Daher geht auch mit dem heutigen Tag die Ära dieser Homepage zu Ende, die Anfang 2009 von mir auf Wunsch des Vorstandes initiiert wurde.

Ein kurzer Rückblick

Nach einem Jahr Mitgliedschaft in der Partei wurde ich gefragt , ob ich eine Homepage für die LINKE. Helmstedt  kreieren könnte und bereit wäre, diese journalistisch und als Admin zu betreuen. Auf Wunsch der damaligen Vorstandsmitglieder sollten 18 Themenbereiche untergebracht werden. Ich nahm den "Job" an und habe ihn bis heute nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt, rund 20.000 Beiträge sprechen für sich.

Meine Aufgabe war es unter anderem,  über die Arbeit unserer Mandatsträger im Rat und im Kreistag zu berichten sowie über die Arbeit der Links-Fraktionen im Land-/Bundestag. Reportagen über Landesparteitage zu verfassen und Aktionen des Vorstandes in Wort und Bild festzuhalten. Ferner über das weltweite mutige Streben linker Sozialisten nach Frieden und Freiheit, nach sozialer Gerechtigkeit und menschenwürdiger Existenz für jeden Menschen, zu schreiben.

Mein Kreistagsmandat werde ich nicht aufgeben (*) sondern bis zum Ende dieser Legislaturperiode als parteiloses Kreistagsmitglied wahrnehmen und zwar so, wie ich es immer getan habe, mit dem Herzen.

 

(*) Die verfassungsrechtliche Ausgangslage ist die, ein Abgeordneter kann aus der Partei austreten. Der Gesetzgeber hat dies in § 10 Abs.2 S. 3 Parteiengesetz (PartG) auch ausdrücklich geregelt. Danach ist ein Mitglied jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt. Ein Mandatsverlust infolge einer Veränderung der Parteizugehörigkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. (Quelle: Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag)

Roswitha Engelke

 

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