05. Juli 2021   Aktuell

BAGW: Informationen für Migrations- und Arbeitslosenberatungsstellen zur Inanspruchnahme von Dolmetsch- und Übersetzungsdiensten bei der Kommunikation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern


Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt die Kommunikation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern zum großen Teil digital oder telefonisch. Die Zugangsbarrieren für nicht deutschkundige Kundinnen und Kunden werden dadurch verstärkt. Um die sprachliche Verständigung unter diesen Bedingungen sicherzustellen, bedarf es digitaler bzw. telefonischer Lösungen, wie etwa telefonischer Dolmetschdienste. Auf vorhandene Dolmetschdienste hinzuweisen und auf ein größeres Angebot hinzuwirken, ist gemeinsames Anliegen der Wohlfahrtsverbände.

Die Wohlfahrtsverbände haben ein gemeinsames Informationsschreiben für ihre Migrations- und Arbeitslosenberatungsstellen verfasst, um über die bestehenden Möglichkeiten der Verdolmetschung, insbesondere im Rahmen der telefonischen Kommunikation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern sowie über die gesetzlichen Grundlagen zu informieren.

Die Handreiche der BAGW gibt es hier: https://t1p.de/mhyp

Die Weisung der BA zu Dolmetscherdiensten, BA Weisung 201611028 vom 21.11.2016, Download:  https://t1p.de/o3a9

Und das Handbuch Interner Dienstbetrieb“ von der BA, Kap. 14. Übersetzungsdienste und Kommunikationshilfe, hier zum Download: https://t1p.de/un4k

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