28. Juli 2021
			 
	
					    			
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	Zulassung der DKP zu den Bundestagswahlen ist aussichtsreich und begründet
 Parteienstatus der DKP
Der Geschäftsführende Parteivorstand hält die Beschwerde der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Nicht-Zulassung der DKP zu den Bundestagswahlen 2021 für aussichtsreich und begründet.
In einem entsprechenden Beschluss wird gefordert, "eine dem Parteienprivileg des Art. 21 GG Rechnung tragende klare und rechtssichere Regelung zu den Voraussetzungen des Parteienstatus zu schaffen." 
Anmerkung: Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen die Entscheidung des Bundeswahlleiters aufgehoben und die DKP zur Bundestagswahl 2021 zugelassen. 2017 hatte die Partei bundesweit 7517 Erst- und 11.558 Zweitstimmen erhalten


