02. August 2021   Aktuell

Erhebung von Kontaktdaten und Maskenpflicht in der Gastronomie

Gastronomiebetriebe in Niedersachsen müssen zur Verfolgung von Infektionswegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 die Kontaktdaten von Gästen erheben. DieseRegelung ist inzidenzunabhängig.

Aus gegebenen Anlass weist der Landkreis Helmstedt darauf hin, dass gem. § 1 f der
Niedersächsischen Corona-VO auch bei einer Inzidenz von unter 10 weiterhin die perso
nenbezogenen Daten von Gästen eines Gastronomiebetriebes erhoben und für die
Dauer von einem Monat aufbewahrt werden müssen.
Aufzunehmen sind der Name und Kontaktdaten (Telefonnummer und
postalische Adresse) sowie der Zeitraum des Aufenthalts.
Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen der
Gastronomiebetriebe. Lediglich am Sitzplatz darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgesetzt
werden. Ausnahmen gelten nur für private Feiern.

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