Konzern Pfizer-Biontech nötigte Behörden zu einseitigen Knebelverträgen
Kommentar:
Wären die unerträglichen und sittenwidrigen Vertragsbedingungen der Pharmakonzerne sofort öffentlich an den Pranger gestellt worden, hätte sie der Shitstorm geschreddert!
Quelle: INFOsperber
Impfstoffe: Knebelverträge sollten 10 Jahre geheim bleiben
Westliche Regierungen waren so erpicht, möglichst rasch möglichst viel Impfstoffe zu kaufen, dass sie sich von den Herstellern Knebelverträge haben diktieren lassen. Weiter unten zeigen wir Originalauszüge aus dem geheimen Kaufvertrag, den der Konzern Pfizer/Biontech mit Albanien abgeschlossen hat. Transparency International stellte einen definitiven Vertragsentwurf mit Albanien ins Netz. Es ist davon auszugehen, dass der Pharmakonzern mit den anderen Vertragspartnern substanziell gleich lautende Verträge abschloss. Nur die festgesetzten Preise sind sehr unterschiedlich, wie aus früheren Leaks hervorgeht.
Zuerst das Wichtigste aus drei Vertragsklauseln:
- (Ziffer 2.1) Die vereinbarten Abnahmemengen gelten auch dann, wenn zweckmässigere Impfstoffe oder wirksame Medikamente auf den Markt kommen sollten.
- (Ziffern 8.1 bis 8.4) Pfizer/Biontech befreit sich nicht nur selbst aus jeglicher Haftung für irgendwelche Schäden. Auch sämtliche Drittbeteiligte an der Produktion, an der Distribution, der Vermarktung sowie auch die beauftragten Forscher und die Verabreicher des Impfstoffs usw. sind von jeglicher Haftung befreit.
Wird gegen Pfizer/Biontech irgendwo vor Gericht geklagt, müssen die Vertragspartner (also die Regierungen) sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, Vergleichskosten, Entschädigungen, Bussen und andere Ausgaben übernehmen.
[Trotzdem verbreiten Behörden immer noch die Unwahrheit, dass die Hersteller für auftretende Schäden haften, sofern die Impfung als Ursache feststeht.] - (Ziffer 10.4) Der Inhalt des Vertrags muss bis zehn Jahre nach Vertragsauflösung strikt geheim gehalten werden. Im Vertrag mit Israel ist eine Geheimhaltung sogar von 30 Jahren vereinbart. Offensichtlich gibt es im Vertrag mit Israel, das sich vor allen anderen Staaten grosse Mengen Impfstoff sichern konnte, mehr zu verstecken
Solche einseitigen, jetzt durch ein Leck doch öffentlich gewordene Vertragsklauseln sind nach deutschem Recht missbräuchlich. Doch die Regierung als Vertragspartnerin wagt es wohl nicht, die Klauseln vor Gericht anzufechten.
Geheimnistuerei untergräbt das Vertrauen in Impfstoffe
Solange das Impfen freiwillig ist, lassen sich viele nur impfen, wenn sie den Behörden vertrauen. Schliesslich handelt es sich bei den mRNA-basierten Impfstoffen von Pfizer/Biontech und Moderna um eine neuartige Technologie, die bisher erst versuchsweise als Impfstoff gegen die Tollwut und einzelne Influenzaviren ausprobiert wurde, jetzt jedoch Hunderten Millionen gesunder Menschen gespritzt wird. Diese Corona-Impfstoffe sind nur zeitlich befristet zugelassen, weil Studien über seltene, aber mögliche mittel- und langfristige Nebenwirkungen noch fehlen.
Eine kritische Haltung rechtfertigt sich schon deshalb, weil Behörden und Experten eine möglichst grosse Durchimpfung der Bevölkerung anpeilen und deshalb kaum zu erwarten ist, dass sie gleichzeitig über Nachteile unvoreingenommen informieren. Schon zu oft mussten Medikamente, aber auch Impfstoffe, nach angerichtetem Schaden wieder vom Markt zurückgezogen werden.
Ein Beispiel: Der Wirkungsverstärker, den der Pharmakonzern GSK dem Impfstoff Pandemrix gegen die Schweinegrippe beimischte, war noch wenig getestet. Wider besseres Wissens behaupteten Behörden und Ärzteorganisationen trotzdem: «Dieser Impfstoff wurde gründlich getestet». Allzu viele, die sich gutgläubig impfen liessen, erlitten gesundheitliche Schäden. In Europa erkrankten insgesamt etwa 15’000 Menschen an Schlafzwang, Nervenkrankheiten, allergischen Schocks, Gesichtslähmungen, Gefäss- und Gehirnentzündungen. Unterdessen ist Pandemrix längst aus dem Markt verschwunden.
Die teils verständliche Skepsis eines Teils der Bevölkerung wird jetzt geradezu befeuert, weil die Behörden nicht offen dazu standen, dass sie von den Pharmakonzernen zu einseitigen Verträgen genötigt wurden.
Sie haben es unterlassen, die Öffentlichkeit ungeschminkt darüber zu informieren, dass sie von den Pharmakonzernen erpresst wurden und sie eine zu schlechte Verhandlungsposition hatten, um bessere Vertragsbedingungen auszuhandeln. Und dass sie zudem gegen ihren Willen gezwungen wurden, die Knebelbedingungen selbst nach Vertragsauflösung noch zehn Jahre lang geheimzuhalten.
Eine solche Information hätte die Öffentlichkeit nachvollziehen können, weil es den Regierungen darum ging, möglichst schnell möglichst viel des anfänglich raren Impfstoffs für die eigene Bevölkerung zu sichern.
Doch stattdessen machten die Behörden gute Miene zum bösen Spiel und taten so, als seien die mit Pfizer/Biontech und Moderna eingegangenen Bedingungen völlig normal. Sie übten sich im Kotau vor den Impfherstellern.
Nur dank eines Whistleblowers wurden die unterschriebenen Geheimklauseln jetzt bekannt. Umso grösser ist der Schaden für die so wichtige Vertrauensbildung.
«Tages-Anzeiger» und «Bund» titelten:
«Pfizer wälzt Risiken auf Staaten ab, grosse Unterschiede bei Preisen. Der Pharmagigant sichert seine Profite mit einseitigen Verträgen, wie Dokumente belegen.»
Der «Blick» untertitelte:
«Das sind Knebelverträge»
Die einschlägigen Originalklauseln
Die Ziffern 8.1 und 8.2 des Vertrags lehnen jeglicher Haftung ab. Dabei haben die Juristen von Pfizer/Biontech an wirklich alles gedacht:
Zuständig für Fragen der Entschädigung ist nicht der Hersteller, sondern der Käufer, also die abnehmenden Staaten, die alle Kosten aus den Taschen von Steuerzahlern erstatten. Schadenersatzklagen sind somit nicht gegen den Hersteller zu richten, sondern gegen den Käufer. Es ist, als wollte man den Kunden dafür verantwortlich machen, falls das Produkt ihn krank macht:
Alle Kosten, egal welcher Art diese Kosten sind, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen, werden vom Käufer, also von den abnehmenden Staaten aus Steuergeldern getragen. Trotzdem kann Pfizer/Biontech sich entscheiden, die Kontrolle über Rechtsstreits auszuüben und die eigenen Anwälte mit der Angelegenheit zu betrauen. Die Kosten trägt in jedem Fall der Impfstoff abnehmende Staat:
Folgende Vertragspassage könnte man als verklausuliertes Versprechen des Staates lesen, Medikamente, die gegen Covid-19 wirksam sein könnten, vom Markt fernzuhalten, bis der Impfstoff von Pfizer/Biontech entwickelt und auf den Markt gebracht ist:
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Geheimhaltung der Vertragsklauseln wie folgt zu garantieren:
Bei Vertragsstreitigkeiten sind nicht etwa deutsche oder Schweizer Gerichte zuständig, sondern ein privates Schiedsgericht in New York (Ziffer 12.2). Anwendbar ist US-Recht:
Für Vertrauen ist Transparenz das A und O
Grundsätzliche Impfgegner wollen von Impfungen so oder so nichts wissen. Aber viel zahlreichere Impfskeptiker wollen informiert entscheiden können und verlangen deshalb vollständige Transparenz über die Zulassungsstudien, unerwünschte Nebenwirkungen oder über die Haftung der Hersteller.
Zu Kritik und Misstrauen trug bereits bei, dass Pfizer/Biontech die Rohdaten ihrer Zulassungsstudie für den mRNA-Corona-Impfstoff Comirnaty weder veröffentlicht noch unabhängigen Forschern zur Verfügung stellt. Infosperber informierte darüber: «Das Misstrauen gegen Impfhersteller kommt nicht von ungefähr.»
Es stärkt das Vertrauen ebenfalls nicht, dass die Behörden bei der Haftung für allfällig auftretende Schäden um den Brei herum reden. Genau das tut in der Schweiz das Bundesamt für Gesundheit BAG.
Am 18. Januar 2021 informierte das BAG in seinem Bulletin mit der Überschrift «Wer haftet für Impffehler?» und schrieb: «Schwerwiegende Nebenwirkungen nach Impfungen kamen bislang sehr selten vor. Sollten sie trotzdem auftreten, ist zu prüfen, wer allenfalls bei solchen Schäden haftet.» Das BAG präzisierte, worum es sich handelt:
«Schwerwiegende Folgeschäden von Impfungen (Impfschäden) sind nicht die üblichen Nebenwirkungen (z. B. Rötungen, Schwellungen und Verhärtungen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, leichtes Fieber), sondern länger- oder langandauernde Schädigungen mit schweren gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Folgen für die geimpfte Person. Tritt als Folge einer Impfung zum Beispiel eine vorübergehende oder bleibende Arbeitsunfähigkeit auf, so ist dies ein schwerer Folgeschaden. Liegt ein Impfschaden vor, kann dies eine Haftpflicht zur Folge haben.»
Nach dieser Einleitung informierte das BAG schönfärberisch an erster Stelle über die «Haftung des Impfstoffherstellers aufgrund des Produktehaftpflichtgesetzes.» Doch dieses Gesetz sieht für schwerwiegende Folgeschäden keine Haftung vor. Es schliesst explizit jede Haftung aus, wenn «der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde, nicht erkannt werden konnte». Das trifft bei Folgeschäden von Impfungen zu.
BAG verbreitet die Unwahrheit
Trotzdem erklärte das BAG gegenüber Infosperber noch am 5. August 2021 die Falschaussage, dass «auch bei Covid-19-Impfstoffen … bei Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Schädigung und Impfung eine Haftung der Impfstoffherstellers oder der impfenden Stelle in Frage kommt». Eine solche Haftung kommt laut Verträgen eben nicht in Frage. Mit harten Worten ausgedrückt: Das BAG lügt die Öffentlichkeit an.
Am 6. August 2021 bat Infosperber das BAG um eine Stellungnahme zum Vorwurf, dass das BAG bezüglich Haftung der Impfhersteller bewusst eine Falschinformation verbreite. Sobald eine Stellungnahme eintrifft, werden wir unter diesem Artikel als Nachtrag darüber informieren.
Denn das BAG verschwieg und verschweigt immer noch, dass die Knebelklausel im Vertrag mit Pfizer/Biontech jede Haftung ausschliesst. Die Staaten müssten bei entsprechenden Klagen sämtliche Verfahrens-, Gerichtskosten, Bussen oder Entschädigungen einschliesslich der Anwaltskosten übernehmen (siehe Ziffer 8.1 bis 8.4 des geleakten Vertrags mit Albanien).
Am Schluss verweist das BAG auf das neue Epidemiengesetz: Es ist der Bund, der für alle Folgeschäden haftet, sofern die Behörden die Impfung empfohlen haben. Allerdings sind die Hürden für Entschädigungen gross. Den Betroffenen wird es höchst selten gelingen zu beweisen, dass erst spät auftretende gesundheitliche Schäden kausal auf eine Impfung zurückzuführen sind*. Entsprechende gesundheitliche Probleme können meistens verschiedene Ursachen haben. Der Betrag für eine Genugtuung ist auf 70‘000 Franken beschränkt.