28. August 2021   Aktuell

Der Landkreis Helmstedt informiert - Einsatz von Blitzer-Anhängern

Kommentar: Roswitha Engelke
Aller Wahrscheinlichkeit nach sind die sogenannten Beschwerden aus der Bevölkerung über Raser nur ein Vorwand, um das Aufstellen der Blitzanhänger vor dem Wähler im Wahljahr zu rechtfertigen.  Im letzten Haushalt wurden über 3 Millionen € an Bußgeldeinnahmen fest eingeplant. Der Einsatz dieser Anhhänger spricht daher mehr für eine wohlüberlegte Planung die Einnahmequelle "Bußgeld" zu beleben, ohne großartig die Personalkosten zu erhöhen. -

Bereits 2012 referierte DIE LINKE., dass das Land Niedersachsen jährlich drei Milliarden Euro durch rot-grüne Steuersenkungen verliert

Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Jeder eingenommene Steuer-Euro fließt in die Gesamtmasse des Staatshaushalts, aus dem die Ausgaben für das Gemeinwohl finanziert werden. ... Ohne Steuergelder ist es dem Staat nicht möglich, elementare Aufgaben für das Gemeinwesen zu erfüllen.

Es ist traurig, dass Landkreise und ihre Kommunen aus Gründen von Geldmangel Bußgelder als Einnahmequelle nutzen müssen, um diesen Mangel minimalst auszugleichen. 

Pressemitteilung - Der Landkreis prüft Einsatz von Blitzer-Anhängern

Helmstedt.

Immer häufiger erreichen die Kreisverwaltung Beschwerden über Geschwindigkeitsverstöße in Ortslagen. Es werden häufigere Tempokontrollen oder sogar die Installation von stationären Blitzern gefordert. Der Landkreis reagiert nun darauf und prüft den Einsatz von sogenannten Blitzer-Anhängern.

Derzeit hat der Landkreis zwei Kraftfahrzeuge, die mit Technik zur Geschwindigkeits messung ausgestattet sind, im Einsatz. Hinzu kommen die beiden stationären „Blitz anlagen“ an der Bundesautobahn 2. Zuletzt häuften sich die Beschwerden aus der Bevölkerung, die zunehmend Geschwindigkeitsüberschreitungen von LKWs und PKWs, insbesondere in den Ortslagen und an den Einfallstraßen, beobachtet haben wollen. Unterstützt werden sie bei ihren Forderungen oft von den Gemeinden. Das Aufstellen stationärer Blitzer ist jedoch an enge rechtliche Vorgaben gebunden. So muss eine Unfallhäufung durch die Polizei festgestellt worden sein. Für die Beschilderung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ist eine gewisse Gefahrenlage Voraussetzung. Gleiches gilt für den Einsatz der mobilen Blitzer.   Eine Alternative zu den Blitzer-Kfz könnten die Blitzer-Anhänger – auch Enforcement Trailer genannt – sein. Der Vorteil liegt darin, dass sie kaum Überwachungspersonal erfordern.   Ob unter den genannten Voraussetzungen tatsächlich ein Bedarf dafür vor- liegt, wird nun von der Kreisverwaltung geprüft.

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