Datenschutzverletzung durch Bürgermeister und Ratsherren in Helmstedt?
Von Roswitha Engelke
Es handelt sich um diese Schlagzeile im Helmstedter Sonntag vom 24.06.2012:
Dass der Arbeitgeber nach billigem Ermessen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers eingreifen dürfe, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Sowohl die Vorgaben des Gesetzgebers in § 75 Abs. 2 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), als auch Art. 2 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz (GG), und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts[2]) bieten keinen Ermessensspielraum.
Wenn der oberste Verwaltungsbeamte und drei Ratsherren der Stadt Helmstedt ihr Wochenblatt benutzen, um eine Personalangelegenheit mit Namensnennung in reißerischer Aufmachung in die Öffentlichkeit zu bringen, ist das ein Skandal.
Der Titel ist auch nicht ganz korrekt, denn Herr Kubiak muss als Beamter nicht gehen, sondern er erhält andere Aufgaben, da die Verwaltung umstrukturiert werden soll. Beide Titel implizieren einen nicht unbedingt positiven Zusammenhang.
Herr Ryll, Herr Viedt, Herr Kalisch und Herr Schobert sollten Konsequenzen ziehen.