22. November 2021
Aktuell
Regelungen zum Sozialschutzpaket bis zum 31.03.2022 verlängert
Der Bundesrat hat am 19. November 2021 dem „Gesetzespaket zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und zahlreicher weiterer Gesetze“ zugestimmt, somit sind die jetzigen Regelungen zum Sozialschutzpaket in § 67 SGB II und § 141 SGB XII unverändert geblieben und gelten für alle Bewilligungsabschnitte fort, die bis 31.03.2022 begonnen haben.
Die die Info über die Zustimmung: https://t1p.de/sddg
Hier Infos zur Entwicklungsgeschichte und Gesetzestext: https://t1p.de/4m7a