22. November 2021   Aktuell

BA bestätigt Anspruch auf schriftliche Eingangsbestätigung von eingereichten Unterlagen

Beitrag: Harald Thome Referent für Sozialrecht

Bundesweit erreichen uns immer wieder Infos, dass eingereichte Unterlagen in den Jobcentern verloren gehen und manche Jobcenter aber keine Eingangsbestätigungen über eingereichte Unterlagen geben.

Dies obwohl es von der BA eine klare Weisung gibt, dass es auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten eine Eingangsbestätigung geben soll, diese Weisung vom 20.06.2018 / Weisung 201806011 gibt es hier zum Download: https://t1p.de/1oww.

Wegen der Aktualität der Fragestellung hatte der Verein Tacheles dazu nochmal eine Anfrage an die BA gerichtet. Von dieser kam mit Schreiben vom 19.11.2021 die Bestätigung, dass dieser Anspruch auf Eingangsbestätigung trotz Corona-Pandemie besteht. Download des neuerlichen Schreibens: https://t1p.de/ahj0

Übrigens: In Wuppertal wurde vom Jobcenter verbindlich bestätigt, dass es Eingangsbestätigungen gibt und sogar eingeworfene Unterlagen mit Eingangsbestätigung zurück geschickt werden: https://t1p.de/rrqts (in dieser Sache: best Jobcenter!)

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