12. Januar 2022   Aktuell

Das Recht zum Widerstand - Menschenrechte

Beitrag: Roswitha Engelke

In der Geschichte Europas hat vor allem der Kampf um die Freiheitsrechte eine lange Tradition. Es hat Jahrhunderte gedauert, bis anerkannt wurde, dass alle Menschen gegenüber dem Fürsten (oder dem Staat) Freiheitsrechte haben, die ihnen nicht rechtens genommen werden können (Menschenrechte als “natürliche Rechte”.

Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw. durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen aufzulehnen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern.

In Deutschland garantiert Artikel 20 des Grundgesetzes Abs. 4 das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

(Quelle GG, Wiki, Menschenrechte)

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