16. Februar 2022   Aktuell

"Spaziergänger" ein Dorn im Amtsauge?

Beitrag: Roswitha Engelke

Montagsspaziergang Helmstedt, 14.02.2022, 21:37
Die BZ: Auch in dieser Woche haben sich in Helmstedt dutzende Menschen zum Montagsspaziergang versammelt. Nach Angaben der Polizei blieb es friedlich.

Am Montagabend trafen sich etwa 60 Personen und zogen gemeinsam durch die Innenstadt. Die Polizei deklarierte das Treffen als Versammlung.



Knapp über 60 Personen haben sich am Montagabend in Helmstedt zu einer nicht angemeldeten Versammlung zusammengetan, um gegen die Corona-Politik zu demonstrieren. Die Polizei berichtet, dass die Gruppe gemeinsam durch die Innenstadt zog. Dabei hätten sich nahezu alle an die niedersächsische Corona-Verordnung gehalten und die vorgeschriebene FFP2-Maske getragen.
Eine Person weigert sich, Maske zu tragen. (...)

Gegen diese Person wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Sie wurde durch die Polizei vom Spazierengehen ausgeschlossen, als sie sich weigerte eine Maske zu tragen.

1. Spazierengehen ist nicht gesetzlich geregelt, daher auch nicht anmeldepflichtig.

2. Zum Spazierengehen braucht es keinen Versammlungsführer.

3. Spazierengehen ist auch kein Vergehen sondern in einem demokratischen Staat eine Selbstverständlichkeit.

Einen Spaziergang als Versammlung zu bezeichnen ist meiner Ansicht nach herbeigeholt, um eine "Bestrafung" einleiten zu können. Nennt man so etwas nicht Willkür?

Eine Person weigert sich, Maske zu tragen: Die meisten Spaziergänger treffen sich meiner Meinung nach zufällig, da es in der Helmstedter Innenstadt keinen Maskenzwang gibt, ist ein Ordnungswidrigkeitverfahren möglicherweise hinfällig.

Baden-Württemberg Verwaltungsgericht kippt Verbot von Corona-»Spaziergängen«

Die Stadt Bad Mergentheim wollte nicht angemeldete »Montagsspaziergänge« präventiv verbieten – zu Unrecht, wie das Stuttgarter Verwaltungsgericht nun entschieden hat.
 

Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hält ein durch Allgemeinverfügung erlassenes präventives Verbot von sogenannten Corona-Spaziergängen in Bad Mergentheim in einem Eilverfahren für voraussichtlich verfassungswidrig und hat einem Eilantrag gegen das Verbot stattgegeben (Beschl. v. 12.01.2022, Az. 1 K 80/22).

Auch nicht angemeldete Corona-»Spaziergänge« genießen nach Ansicht des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes den Schutz des Grundgesetzes. Sie dürfen deshalb nicht wegen einer fehlenden Anmeldung pauschal verboten werden, entschied das Gericht, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.

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