19. Februar 2022   Aktuell

Cum-Ex - Scholz im Fokus

Betrug mit Cum-Ex Widersprüche, Vertuschungsverdacht – Der Warburg-Skandal birgt Sprengstoff für Scholz

Scholz steht für seine Rolle beim Zusammenbruch des Finanzdienstleisters Wirecard in der Kritik. Auch musste er Kontakte zum Chef des Bankhauses Warburg einräumen, das in den Cum-Ex-Finanzskandal verwickelt ist. Sollte die Staatsanwaltschaft einen "hinreichenden Tatverdacht" sehen, käme ein Bundeskanzler auf Anklagebank. Wie entscheidet sich die Staatsanwaltschaft, wenn tatsächlich ein "hinreichender" Tatverdacht besteht, läßt sie die "Angelegenheit" unter Tisch fallen, um einen Skandal zu vermeiden oder klagt sie an? -

 

 Die Wirtschaftswoche schreibt:

Einer der bekanntesten Strafverteidiger Deutschlands, Gerhard Strate, stellte Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Ersten Bürgermeister von Hamburg, Peter Tschentscher (SPD)

18. Februar 2022

Der renommierte Hamburger Strafrechtler Gerhard Strate hat im Zusammenhang mit der in den „Cum-Ex“-Skandal verstrickten Warburg Bank Strafanzeige gegen den Bundeskanzler und früheren Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz erstattet. Die Anzeige richtet sich zudem gegen Scholz' Nachfolger im Rathaus, Peter Tschentscher. In einem Schreiben an den Hamburger Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über das zuvor auch andere Medien berichtet hatten, wirft der Anwalt den SPD-Politikern Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Scholz darüber hinaus auch falsche uneidliche Aussage vor. Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang.

Scholz habe sich zum Sachverhalt wiederholt und umfassend geäußert, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner am Freitag in Berlin. Insofern sehe der Kanzler allem Weiteren „gelassen“ entgegen. Scholz hat den Verdacht, als Bürgermeister Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank genommen zu haben, stets zurückgewiesen – ebenso wie Tschentscher.

In der knapp 40-seitigen Anzeige führt Strate aus, dass die Hamburger Finanzverwaltung 2016 aufgrund bereits vorliegender Erkenntnisse über „Cum-Ex“-Geschäfte der Warburg Bank nicht hätte auf eine Rückforderung von zu unrecht erstatteten Kapitalertragsteuern verzichten dürfen. Der mit Billigung des damaligen Finanzsenators Tschentscher vorgenommene Verzicht sei „nicht etwa eine „knallharte Rechtsentscheidung“, sondern ein Willkürakt – strafrechtlich als Beihilfe zur Steuerhinterziehung (...) zu bewerten“, schreibt der Anwalt.

 

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Vertuschungsverdacht

Für seine Rolle beim Wirecard-Skandal und in der Cum-Ex-Affäre steht Bundeskanzler Scholz seit Längerem in der Kritik. Die Anfrage einer Bürgerbewegung, die Kontakte des Ex-Finanzministers zu Lobbyisten herauszugeben, soll das Finanzministerium nun abgelehnt haben.

Das Bundesfinanzministerium verweigert laut einem Bericht des „Spiegel“ die Auflistung von Kontakten des Ex-Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) mit Lobbyisten der Finanzwirtschaft.

Demnach hat die Behörde eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch eine Tochtergesellschaft der Bürgerbewegung Finanzwende abgelehnt, die vom ehemaligen Grünen-Abgeordneten Gerhard Schick ins Leben gerufen worden ist.

Begründet wird dies mit dem angeblich großen Aufwand, die Lobbytermine zusammenzustellen. Auch bestünde grundsätzlich kein Anspruch auf Veröffentlichung von Kontakten, so wie es die Finanzwende-Rechercheure beantragt haben. Dieser Anspruch sei auch in den Beratungen des Gesetzes für ein Lobbyregister abgelehnt worden.

Der Argumentation der Anwälte des Finanzministeriums folgte auch das Verwaltungsgericht Berlin. Die Finanzaktivisten hingegen fordern, das Ministerium solle Trans­parenz über Scholz’ Lobbytermine schaffen. »Stattdessen wird eine fadenscheinige Ablehnungsbegründung nach der anderen vorgebracht«, sagt Finanzwende-Campaignerin Lena Blanken. Offensichtlich wolle das Ministerium die Informationsfreiheit untergraben.

 

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