28. März 2022   Aktuell

Infos zu kommenden Rechtsänderungen

a.  Kindersofortzuschlag von 20 Euro monatlich ab Juli 2022

Den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich erhalten ab dem 01.07.2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben. Damit sollen hilfebedürftiger Familien unterstützt werden.
Pressmitteilung des BMSFJ vom 16.03.2022: https://t1p.de/2a8e9

 

b. Einmalzahlung für höhere Lebenshaltungskosten in Höhe von 100 EUR für Juli angekündigt

 

Erwachsene Leistungsberechtigte,

die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, sollen zum 01.07.2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Diese dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben.
Pressmitteilung des BMFSFJ vom 16.03.2022: https://t1p.de/2a8e9
Wann die weiteren 100 EUR aus dem „Entlastungspaket“ gezahlt werden sollen, ist noch nicht bekannt.

c. Einmaliger Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG)

Der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schüler*innen sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen wird deutlich erhöht. Wegen der steigenden Energiepreise hat die Koalition den Betrag auf 270 Euro für Single-Haushalte, die Wohngeldbeziehen, gegenüber den ursprünglichen Planungen verdoppelt. Mehrpersonenhaushalte erhalten höhere Zahlungen. Studierende und Auszubildende bekommen 230 Euro. Alle Berechtigten (Leistungsbeziehende von Oktober 2021 bis März 2022) bekommen den Zuschuss im Laufe des Jahres von Amts wegen, ohne Antragstellung (zum Pfändungsschutz siehe Für die Praxis). Der Bundestag hat das Heizkostenzuschussgesetz am 17.03.2022 verabschiedet, es tritt im 1. Juni 2022 in Kraft.
Veröffentlichung Bundestag: https://t1p.de/nfg7

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