23. November 2012   Aktuell

Der Bürgermeister und seine Auslegung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Helmstedt

Kommentar, Roswitha Engelke

Der § 7 der Geschäftsordnung des Rates Helmstedt sagt:

Zu jedem Punkt der Tagesordnung können bis zur Schlussabstimmung schriftlich oder mündlich Änderungsanträge gestellt werden. Wird ein Änderungsantrag angenommen, so gilt der veränderte Antrag als neue Beratungsgrundlage. ...                                         

Ein Ratsmitglied beantragte  zu Tagesordnungspunkt 13, V162/12, Stadtarchiv, eine Änderung in der Ratsvorlage vorzunehmen und zwar die Herausnahme des Absatzes:

  • "... Im Zuge der beabsichtigten Aufhebung einer Helmstedter Grundschule besteht nunmehr evtl. die Möglichkeit das Archiv in den Räumen einer zu schließenden Schule unterzubringen. Die an die o.g. Investmentfirma zu zahlenden Mietbeträge könnten eingespart werden ..."

um die Eindeutigkeit zu klären, dass es sich bei diesem Beschluss nicht um eine versteckte Zustimmung zur Schulschließung der Grundschule Friedrichstraße handelte.

Der Bürgermeister erklärte, eine Änderung sei nicht durchführbar, außerdem solle der Antragsteller gerade diese Textpassage  nicht so wörtlich nehmen! Die Vorlage blieb wie sie war und ging mit 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen durch den  Rat.

Man kann sagen, der Bürgermeister hat die Mehrheit des Rates im Griff. (Traurig.)

 

 

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