19. Januar 2023   Aktuell

Bundesregierung: Wir bezeichnen nur den russischen Angriffskrieg als völkerrechtswidrig, Kriege anderer Länder bewerten wir nicht

Quelle: NachDenkSeiten

Ein Abgeordneter der AfD fragt die Bundesregierung, welche internationalen Kriege seit 1991 diese als völkerrechtswidrig einstuft. Das Antwortschreiben des Auswärtigen Amtes, welches den NachDenkSeiten vorliegt, ist an praktizierter Doppelmoral kaum zu überbieten. Man bewerte nur den aktuellen „Angriffskrieg Russlands“ als „völkerrechtswidrig“. Eine „rückblickende völkerrechtliche Bewertung“ anderer Kriege etwa der USA, Saudi-Arabiens oder der Türkei erachtet die Bundesregierung nach eigener Darlegung als nicht zielführend. Ein Offenbarungseid besonderer Güte. Von Florian Warweg.

„Welche Kriege (internationale bewaffnete Konflikte) seit 1991 sind nach der völkerrechtlichen Einschätzung der Bundesregierung als völkerrechtswidrig einzustufen, und welcher Staat ist nach Einschätzung der Bundesregierung in diesen Kriegen als Aggressor einzuordnen?“

So die Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten und Obmann im Auswärtigen Ausschuss, Petr Bystron (AfD), an die Bundesregierung. In der Frage verweist er zudem als Beispiel auf eine Stellungnahme des SPD-Stadtverbandes Göttingen vom 28. November 2022, in welcher die damals laufenden Angriffswellen der türkischen Armee „auf alle kurdischen Gebiete“ als „brutal und völkerrechtswidrig“ bezeichnet werden und zudem der SPD-Bundesvorstand und die Bundesregierung aufgerufen werden, die Angriffe Ankaras durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) untersuchen zu lassen.

 

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