27. Februar 2013   Aktuell

Alles Recht den Banken ...

Fand über Nacht eine Revolution statt, habe ich diese verpasst? Haben die Banken die Legislative übernommen und ganz nebenbei die Demokratie eliminiert?

Kommentar Roswitha Engelke, 27.02.2013

Frau Weinert von der Volksbank Helmstedt unterbreitete mir heute, dass eine Bankvorschrift zu bestimmen hat, wie DIE LINKE. Helmstedt administrativ zu führen ist. Mit einem basisdemokratisch orientierten Vorstand verhandelt sie nicht, sie will den Vorsitzenden sprechen. Das fordert ihre Bankvorschrift. Da wir über einen Vorsitzenden aus genannten Gründen nicht verfügen, ist sie der Meinung, eine Kündigung des Girokontos der LINKEN Helmstedt vornehmen zu können. Grundgesetz und BGB spielen für dabei sie keine Rolle.

Kann es sein, dass in diesem Fall eine politisch orientierte Anweisung besteht?

Denn man höre und staune, Volksbanken haben zwar einen Vorstand, aber keinen Vorsitzenden. Oh, oh ...

Zu den Gesetzmäßigkeiten:

Grundgesetz Artikel 21

... da Parteien bürgerlich-rechtliche Vereine sind richten sich Gründung, Satzung, Rechtsfähigkeit, Verschmelzung und Auflösung nach dem BGB.

BGB  § 26 Vorstand und Vertretung für Vereine besagt:

(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.

(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.

Innerhalb der Normenhierarchie verdrängt die höhere Norm die niedrigere (lex superior derogat legi inferiori). D.h. regeln zwei Normen unterschiedlicher Stufe den gleichen Sachverhalt, so gilt die Regelung der höheren Norm. Das wird mit dem Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht in Art. 31 GG für das Verhältnis von Bundesrecht zu Landesrecht ausdrücklich festgeschrieben.

In Deutschland galt bisher folgende Normenhierarchie:

Grundgesetz
Formelle Bundesgesetze
Sonstiges Bundesrecht
z.B. Rechtsverordnungen
Landesverfassung
Formelles Landesrecht
Sonstiges Landesrecht

... wo bitte ist hier eine Bankvorschrift an höchster Stelle eingegliedert?

 

 

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