Warum Schulbezirke
Kommentar Roswitha Engelke
Die Schulbezirksregelung ist nötig, um einen effizienten Einsatz von vorhandenen Lehrkräften und eine gleichmäßige Auslastung vorhandener Schulräume zu gewährleisten sowie die bedarfsgerechte Einrichtung und Planung von neuen Schulen auf eine sichere Grundlage zu stellen. Weiterhin dient sie dem Schutz der integrativen Funktion von Pflichtschulen: Es soll sichergestellt werden, dass alle sozialen und ethnischen Gruppen des Bezirks zusammenkommen, um gegenseitige Toleranz zu erlernen.
Durch die Aufhebung der Schulbezirke aber, werden Schülerinnen und Schüler aus ihrem sozialen Kontext herausgerissen und damit ist gerade das gefährdet, was Schule tun soll, nämlich den sozialen Kontext stärken.
Wenn Schule und Lernstandort und der Wohnstandort getrennt werden, kann auch das, was Schule leisten soll, nämlich die Öffnung in den Stadtteil hinein, nicht mehr stattfinden. Dies gilt insbesondere für Kinder, die mit einem Migrationshintergrund an eine Schule kommen.
Wichtige Gründe für Ausnahmegenehmigungen:
•Die Familie ist während des Schuljahres in einen anderen Schulbezirk gezogen: Aus pädagogischen Gründen kann es sinnvoll sein, den Schüler erst zum Schuljahreswechsel umzuschulen.
•Besondere gesundheitliche Gründe, die in der Person des Kindes liegen: Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Schüler infolge gesundheitlicher Störungen auf dem Weg zur Schule beim Überqueren einer Landstraße unverhältnismäßig mehr gefährdet ist als seine gleichaltrigen Mitschüler und diese Gefahr beim Besuch einer örtlich nicht zuständigen Schule vermieden werden kann.
Aufgrund einer 14%igen Rate von Ausnahmegenehmigungen sieht sich Helmstedts Bürgermeister gezwungen, Schulbezirke abzuschaffen. Nach seiner Aussage fügt er sich dem Elternwillen und erspart der Verwaltung Arbeit. Dass Schulbezirke (siehe oben) einen Sinn und Zweck erfüllen, ist für ihn nicht von Relevanz.