01. Januar 2016
Themen
Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin: Art. 26.1 GG
Beitrag: Roswitha Engelke
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Art. 26.1 GG
Was passiert, wenn ein Soldat den Befehl in den Krieg zu ziehen verweigert?
Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Bundeswehr-Major das Recht zugesprochen, im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg einen Befehl zu verweigern. Auch einem Berufssoldaten stehe das Grundrecht auf Gewissensfreiheit zu, begründeten die Leipziger Richter ihr Urteil.