03. Mai 2015
Aktuell
Kein Datenschutz für HARTZ IV Empfänger?
US-Firma ignoriert Grundrecht PayPal erlaubt ab 1. Juli 2015 Datenweitergabe an Jobcenter
02.05.2015
Der Internet-Bezahldienst "PayPal" wird ab 1. Juli 2015 sowohl seine AGB als auch Datenschutzgrundsätze ändern. Der Punkt 7. Offenlegung gegenüber Dritten außer PayPal-Kunden erlaubt es PayPal dann, alle unter 6. der neuen PayPal-Datenschutzgrundsätze genannten Informationen auf Anfrage an jede beliebige Behörde weiterzuleiten, bei denen, Zitat: