Hartz IV- Sanktionen gegen erwerbsfähige Hilfebedürftige sind verfassungswidrig
Hartz IV- Sanktionen gegen erwerbsfähige Hilfebedürftige sind verfassungswidrig, zu diesem Ergebnis kam die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha in einem am 26. Mai 2015 verkündeten Beschluss (Aktenzeichen S 15 AS 5157/14). Medieninformation des Sozialgerichts Gotha
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mdr-aktuell vom 03.06.2015
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll klären, ob Hartz-IV-Sanktionen verfassungsgemäß sind oder ob sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Ein entsprechender Beschluss des Sozialgerichtes Gotha ist am Mittwoch dem höchsten Gericht zur Prüfung übergeben worden.
Leistungskürzungen gibt es derzeit, wenn Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Das Gothaer Sozialgericht erklärte Ende Mai, eine solche Kürzung verletze unter anderem die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte.
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