06. Dezember 2015   Aktuell

Urteil des Bundessozialgerichtes zu Unionsbürgern

 

Das BSG stellt mit seinem Urteil klar,

dass die unsäglichen Leistungsausschlüsse von Unionsbürgern im SGB II und SGB XII so nicht haltbar sind und, wenn keine Aufenthaltsgründe im SGB II vorliegen,  spätestens nach sechs Monaten ein Leistungsanspruch nach dem SGB XII besteht.

Weiterlesen: Urteil des Bundessozialgerichtes zu Unionsbürgern

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute2
Gestern9
Woche245
Monat258
Insgesamt95225
 

Anmeldung