14. August 2016   Aktuell

Deutsche Juristen und die NS-Diktatur: Was damals Recht war ...

In westdeutschen Gerichten hatten nach 1949 wieder ehemalige Nazijuristen das Sagen. Gezielt behinderten sie die Ahndung von NS-Verbrechen

25. Februar 2009, 7:00 Uhr

Das Beweismaterial, das der Sozialistische Deutsche Studentenbund 1959 zutage förderte, versetzte die Republik über Monate in Aufregung. Studenten der Westberliner Sektion hatten es sich aus Ost-Berlin, Prag und Warschau beschafft. Es handelte sich um kopierte Akten aus Militärarchiven.

Auszüge aus Personalakten von NS-Juristen befanden sich darunter sowie Hinrichtungslisten und Todesurteile. Der Vergleich mit den Namenshandbüchern der bundesdeutschen Justiz ergab: Sämtliche in den Schriftstücken genannten Richter und Staatsanwälte, mehr als hundert an der Zahl, waren wieder in Amt und Würden – Männer, die während des Nationalsozialismus Tausende Menschen in den Tod geschickt hatten, nicht selten wegen Lappalien, wegen der Verletzung eines Diensthundes, wegen Entwendung eines Würstchens oder einer angebrochenen Flasche Kölnisch Wasser. Ungesühnte Nazijustiz hieß die Ausstellung, in der diese Dokumente von November 1959 an in der Karlsruher Stadthalle zu sehen waren.

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