Verstoß gegen das Naturschutzgesetz durch die Stadt Helmstedt
Bienenstöcke stehen unter Naturschutz, d.h. sie dürfen nur fachmännisch entfernt, aber nicht zerstört werden.
Wenn Bienenstöcke an einem Standort als störend empfunden werden, siedelt man sie um. Das heißt, man wartet, bis die Bienen abends alle im Stock sind und ihre "Schlafanzüge" anhaben. Dann verstopft man die Einschlupflöcher und trägt die Stöcke dort hin, wo sie in Zukunft nicht gestört werden und niemanden stören.
Die Stöcke tagsüber, wenn die Bienen ausgeflogen sind, umzustellen, bedeutet den Tod für diese nützlichen Insekten. Das weiß ein Imker (Fachmann).
Der Fachmann/Sachverständige der Stadt Helmstedt wußte dies allerdings nicht oder wollte es nicht wissen?
Angeblich erhielt die Stadt Helmstedt Beschwerden/Anzeigen (*) einer "Bienenplage" durch Bienenstöcke wilder Bienen im Stadtgebiet.Daraufhin ergriff die Stadt Helmstedt, hier Stadtrat Otto, eine Maßnahme die Bienen umzusiedeln. Laut Aussage des ersten Stadtrates wurde ein Fachmann mit der Umsiedlung beauftragt. Dieser entfernte die Bienenstöcke tagsüber. Während seiner Arbeitszeit, verlegte der Fachmann das Zuhause der Bienen einfach mal in eine andere Gegend. Für die am Abend zurückkehrenden Bienen unauffindbar. Das Ergebnis: Der gesamte Stock verstarb. Die Überreste ließ die Stadt dann durch einen ihrer städtischen Arbeiter per Rasenmäher entfernen.
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