19. Juni 2017   Aktuell

Helmstedter Kommunalaufischt in der Zwickmühle

Beitrag: Ulrich Engelke, 19.06.2017

“Kreativ“ war die Kommunalaufsicht im Landkreis Helmstedt in der Vergangenheit, wenn sie die Verstöße gegen die niedersächsische Kommunalverfassung aus der Welt schaffte. So mutierte seinerzeit ein Antrag der damaligen Ratsfrau Roswitha Engelke (DIE LINKE.) zur Verschiebung der Abstimmung über die Schließung der Ostendorfschule zu einem “Änderungsantrag“, der dann selbstverständlich nicht in der Tagesordnung auszuweisen war. Originalton Landkreis: “Nicht jeder Änderungsantrag ist in der Tagesordnung auszuweisen“.

Nachzuvollziehen war die Entscheidung der Kommunalaufsicht trotz der vorgetragenen massiven acht Formalfehler bei der Abstimmung über die Schließung von Ostendorf allemal. Die Wirkung der Aufhebung der Schließung? Vermutlich ein Ratssitz mehr für DIE LINKE. wäre wohl drin gewesen, angesichts der massiven Ablehnung der Schließung bei der Bevölkerung. Die Aufhebung der Schließung hätte jedenfalls eingeschlagen wie eine Bombe.

Einen späteren Antrag der Ratsfrau zur Aufhebung der Ostendorfschließung setzte der Bürgermeister ebenfalls nicht auf die Tagesordnung, wobei er noch einen Schritt weiter ging. Der Antrag wurde auch nicht im Zusammenhang wie der erstgenannte Antrag im Zusammenhang debattiert, sondern gänzlich aus der Welt geschafft. Da beißt die Maus keinen Faden ab, es handelte sich um einen Verstoß gegen die Kommunalverfassung.

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