29. August 2020   Aktuell

Demonstration gegen Corona-Diktatur in Berlin illegal aufgelöst?

Beitrag: Roswitha Engelke

Die rechtliche Begründung der Polizei, die Demonstration aufzulösen, weil die Masse der Teilnehmer kein Maske trugen, war schlicht weg falsch. Denn eine Maskenpflicht war vom Gesetzgeber nicht zur  Auflage gemacht worden. 

Zu den Auflagen des Gesetzgebers gehörte, dass der Veranstalter durch regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Ordner sicherstellte, dass Teilnehmer der Kundgebung den Mindestabstand einhalten.

 

Wir befinden uns in einem Polizeistaat, wenn die Exekutive die Judikative außer Kraft setzt.

 

 

 

 

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