22. November 2021   Aktuell

Bundeswahlleiter erhebt Einspruch gegen Ergebnis der Bundestagswahl

Nach Berliner Wahlkaos

Bundeswahlleiter Georg Thiel legt nach den Pannen bei den Wahlen in Berlin Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis in der Hauptstadt ein. Das wurde am Freitag in einer Pressemitteilung mitgeteilt. Von der Berliner Landeswahlleiterin forderte er einen Prüfbericht an.

In bestimmten Wahlkreisen habe es Wahlfehler gegeben, die vermeidbar gewesen wären, teilte eine Sprecherin des Bundeswahlleiters am Freitag in Wiesbaden mit. Der Bundeswahlleiter sehe es deshalb als seine Aufgabe an, Einspruch zu erheben.

Nach allen aktuell vorliegenden Erkenntnissen stellten die Pannen am Wahltag in Berlin Wahlfehler dar. Demnach sei es in einigen Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen. Es kam daher zu teilweise sehr langen Wartezeiten, sodass in der Folge viele Wählerinnen und Wähler nicht von ihrem Wahlrecht haben Gebrauch machen können, so die Mitteilung. Zudem könnten die aufgetretenen Wahlfehler
mandatsrelevant gewesen sein. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte.

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