Einspruch des Bundeswahlleiters gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2021 in Berlin - Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?
Beitrag: Roswitha Engelke
Quellen: Tagesspiegel, Telekom-Nachrichten, rbb24, Berliner Zeitung
In der Anhörung zu Wahlpannen in Berlin zur Bundestagswahl werden haarsträubende Vorkommnisse geschildert. Der Prüfungsausschuss berät, ob die Abstimmung in einigen Bezirken wiederholt werden muss. Für den Bundeswahlleiter ist das unumgänglich.
Acht Monate ist es her, dass die Hauptstadt mit zahlreichen Pannen bei der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl für Schlagzeilen sorgte. Falsche und fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen, lange Wartezeiten, sodass in der Folge viele Wählerinnen und Wähler nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen konnten, fehlende Briefwahlscheine und Wahllokale, die teils noch lange nach 18 Uhr geöffnet waren: Die Liste der Unregelmäßigkeiten ist lang. (rbb24)
Bundeswahlleiter Georg Thiel hat deshalb vor dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eine Wiederholung der Bundestagswahl in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen beantragt. Daniela Ludwig, Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, erklärte nach einer knapp 6-stündigen mündlichen Verhandlung, dass mit einer endgültigen Entscheidung vor der parlamentarischen Sommerpause nicht zu rechnen sei. Weiterlesen