03. September 2020   Aktuell

Verbreitung von Unwahrheiten - Helmstedter Sonntag ignoriert Verpflichtung zur Gegendarstellung

Beitrag: Roswitha Engelke

 

Trotz Beanstandung eines Artikels des HeSo in der Ausgabe vom 23.8.2020, hat das Wochenblatt  keine Berichtigung bzw. Gegendarstellung vorgenommen.

 

Das Blatt hatte u. a. einem von einer Privatperson  eingereichten Artikel eigenmächtig einen Untertitel hinzugefügt der eine Aussage beinhaltet, die nicht der Wahrheit enspricht.

Die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen für den Anspruch eines Dementi finden sich primär in den jeweiligen Landespressegesetzen.


... "Der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen Druckwerkes sind verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu bringen, die durch eine in dem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist.

Die Verpflichtung erstreckt sich auf alle Nebenausgaben des Druckwerkes, in denen die Tatsachenbehauptung erschienen ist." ...

 

 

 

 

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