Verbreitung von Unwahrheiten - Helmstedter Sonntag ignoriert Verpflichtung zur Gegendarstellung
Beitrag: Roswitha Engelke
Trotz Beanstandung eines Artikels des HeSo in der Ausgabe vom 23.8.2020, hat das Wochenblatt keine Berichtigung bzw. Gegendarstellung vorgenommen.
Das Blatt hatte u. a. einem von einer Privatperson eingereichten Artikel eigenmächtig einen Untertitel hinzugefügt der eine Aussage beinhaltet, die nicht der Wahrheit enspricht.
Die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen für den Anspruch eines Dementi finden sich primär in den jeweiligen Landespressegesetzen.
... "Der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen Druckwerkes sind verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu bringen, die durch eine in dem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist.
Die Verpflichtung erstreckt sich auf alle Nebenausgaben des Druckwerkes, in denen die Tatsachenbehauptung erschienen ist." ...