02. Mai 2022   Aktuell

Änderungsbeschluss der Bundesregierung zum Covid-19 Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz und Regelung zum SGB II/SGB XII-Leistungsanspruch von Ukrainegeflüchteten

Nun liegt der abschließende Gesetzestext zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz vor, damit dann u.a. die Entscheidung, dass die Einmalzahlung von nunmehr 200 EUR zum 01.Juli 2022 gezahlt werden soll und die Neuregelungen für Ukraine-Geflüchteten. Stichworte hierzu: SGB II/SGB XII statt AsylbLG, SGB II auch mit Ukraine-Fiktionsbescheinigung, BAföG, Wohnsitzregelung § 12a, Rechtsgrundlage für Zuweisungsenstcheidungen nach § 24 usw
Den kompletten Gesetzestext, mit Zusammenfassung der aktuellsten Änderungen zu den Ukrainer*innen: https://t1p.de/ho7a7
Bundestag dazu: https://t1p.de/41qj
BMAS dazu: https://t1p.de/zvi8

Mehr Informationenunter dem Menüpunkt Themen/Soziales:

GGUA: Leistungsansprüche von Unionsbürger*innen: Neuere Gerichtsentscheidungen

Kurzzusammenfassung der Regelungen der „Vereinfachten Antragstellung“ für die Ukrainegeflüchteten

GGUA: Leistungsansprüche von Unionsbürger*innen: Neuere Gerichtsentscheidungen

 

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