Soziales
Petitionsübergabe "Keine Abschiebungen nach Afghanistan"
Diese Petition kann weiter wachsen
23. Nov. 2019 —
Am 20.11.2019 um 11 Uhr übergaben die Initiatoren der Online-Petition „Keine Abschiebungen nach Afghanistan!“ knapp 112.000 Unterschriften vor dem Bundeskanzleramt.
Die Ärzteorganisation IPPNW fordert die Bundeskanzlerin und den Bundesinnenminister aus diesem Anlass erneut auf, die Abschiebungen nach Afghanistan unverzüglich zu stoppen.
Das Auswärtige Amt muss eine vollständige und unvoreingenommene Einschätzung der Sicherheitslage in Afghanistan vornehmen, die die Erkenntnisse internationaler Organisationen angemessen berücksichtigt.
Vor drei Jahren hatten IPPNW-Ärzt*innen die Online-Petition „Keine Abschiebungen nach Afghanistan!“ gestartet. Anlass war der erste Abschiebeflug aus Deutschland nach Kabul. Inzwischen wurden mit 29 Flügen 756 Menschen gegen ihren Willen in ein Krisen- und Kriegsgebiet abgeschoben, obwohl die Sicherheitslage
In Afghanistan immer schlechter wurde und wird. Weit mehr als die Hälfte der abgeschobenen Geflüchteten lebte zuvor in Bayern. „Wer vor Krieg, Elend und Tod Schutz suchende Menschen dorthin zurück zwingt, verstößt bewusst gegen die Grundwerte der EU und gegen unser Grundgesetz“, erklärt Dr. Thomas Nowotny, Initiator der Petition.
Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete verstoßen unmittelbar gegen das Recht auf Leben.
Dieses Recht wird unter anderem durch Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geschützt.
Laut einer kürzlich erschienen Studie im Asylmagazin 8-9/2019 über abgeschobene Afghanen waren 90 % der Untersuchten, die sich länger als zwei Monate im Land aufhielten, massiver Gewalt ausgesetzt (Folter, Misshandlung, Schläge, psychische Bedrohung, Anschläge), meistens als Bestrafung für ihre Flucht zum Feind.*
Die medizinische Versorgung in Afghanistan ist schon seit Langem durch extremen Mangel, unkontrollierbar schlechte Qualität und ökonomischen Ausschluss gekennzeichnet. Das Gesundheitswesen ist zum einen durch die große und stetig zunehmende Zahl derer belastet, die durch Kampfhandlungen, Attentate, Sprengfallen und Minen verwundet oder kriegsbedingt traumatisiert werden.
Offiziell mussten allein in 2019 181 medizinische Einrichtungen schließen und nur 27 konnten wieder eröffnet werden. Zum anderen scheitert bei den noch verfügbaren Einrichtungen die Behandlung oft daran, dass professionelles Personal, angemessene Ausrüstung und Medikamente nur unzureichend oder gar nicht zur Verfügung stehen.
Trotzdem werden Abschiebungen in das Kriegs- und Krisengebiet unter dem immer unglaubwürdiger werdenden Vorwand der „innerstaatlichen Schutzalternative“ von den Behörden und Verwaltungsgerichten veranlasst. Seit Dezember 2016 fliegen meist in monatlichen Abständen Sammelcharter aus Deutschland nach Kabul. Interessant in diesem Zusammenhang sind zeitliche Entwicklung und geographische Streuung der BAMF-Bescheide. So bekamen 2015 noch 77 % der Antragsteller einen Schutz zugesprochen, während es trotz massiver Verschlechterung der Sicherheitslage in Afghanistan 2018 nur noch 52 % waren. Politischer Druck muss als wahrscheinlichste Ursache für diese Entwicklung angenommen werden.
2018 wurden bundesweit 58 % der negativen BAMF-Bescheide zu Afghanistan durch Verwaltungsgerichte aufgehoben. Soweit die IPPNW-Pressemitteilung vom 20.11.2019.
Zu den aufgeführten 111.296 Unterschriften kamen inzwischen noch 100 online und über 500 auf Papier dazu, so dass die Zahl von 112.000 fast erreicht ist - ein Zeichen, dass die Petition lebt und weiterhin das Anliegen vieler Menschen ist, denen die Menschenrechte am Herzen liegen!
*https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Forum/150/Abschiebung_in_den_Krieg.pdf
Der Bundesregierung, in ihrem Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, scheint jedes Mittel recht
Beitrag: Roswitha Engelke
Die freiheitlich demokratische Grundordnung bezeichnet die Kernsubstanz des geltenden Verfassungsrechts sowie die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen.
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, Artikel 20, (4).
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig, Artikel 21, (2).
Dieser Artikel hat auch Gültigkeit für Regierungsparteien, die die Grundordnung wie folgt beeinträchtigen:
- Die Beseitigung der freien Meinungsäußerung (z. B. Entziehung der Gemeinnützigkeit von attac u. Campact etc.) mit Hilfe des Bundesfinanzhofes,
- die Beeinflussung der freien Meinung und der Pressefreiheit durch Bundesgelder,
- Die Beseitigung sozialer Leistungen durch Steuervergünstigungen für Höchsteinkommen und das Abschließen unwirtschaftlicher und asozialer Handels-Verträge (z. B. TTIP etc.).
- Die Beseitigung der Menschenwürde durch HARTZ-IV sowie durch das Senken der Renten auf 40%.
- Auch die Beseitigung der Tarifautonomie ist ein Angriff auf die Menschenwürde.
- Beseitigung der freien Berufswahl durch HARTZ-IV.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 12. (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
- Gefährung des Bestandes der BRD durch die Beteiligung an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen. Art 26, 1 GG
(*) Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft ...
Die Vorbereitung eines Angriffskrieges, wozu moralisch auch die Beteiligung an Sanktionen zu zählen ist, ist seit dem 01.01.2017 nicht mehr strafbar, welch ein Glück für etliche Regierungsmitglieder/MdBs ...
...
Die obersten Grundwerte in der BRD sind als unantastbar deklariert ...
Computerfront: Anspruch auf Leistungen für einen Schulcomputer
Beitrag: Harald Thomé
Die 40. Kammer am SG Kiel hat in einem (rechtskräftigen) Beschluss vom 21.10.2019 zum Aktenzeichen S 40 AS 260/19 ER den Anspruch der dortigen 20jähigen Klägerin nach einer „vorgenommenen eigenen Internetrecherche“ auf 350,00 € zuerkannt.
Der Anspruch begründet sich auf § 21 Abs. 6 SGB II und ist auf Zuschussbasis zu erbringen.
Näheres dazu hier: https://sozialberatung-kiel.de/2019/10/27/geld-vom-jobcenter-fuer-die-anschaffung-eines-computers-nur-wie-viel/
Auch liegt mir ein aktueller Bescheid des Sozialreferats München vor, in dem vom dortigen Sozialamt ein Schüler PC und Drucker in Höhe von 500 € bewilligt wurde. Bedeutsam ist, dass hier auch von einem SGB XII-Leistungsträger der Anspruch positiv entschieden wurde.
Den Bescheid gibt es hier:
Inhaltlich bedeutet das, dass ich allen Eltern und Schülern empfehle solche Schul-EDV-Bedarfe geltend zu machen. Es gibt jetzt eine Reihe von Urteilen, die diese zuerkennen.
Dann möchte ich den Hinweis geben, dass einer Vielzahl von Auszubildenden über die Rückausnahme des § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II normaler aufstockende SGB II Leistungen zustehen, alle diese können einen PC/Laptop als ausbildungsbedingter Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II geltend machen und selbst Studierenden steht über den § 27 Abs. 2 SGB II ein Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zu.
Auch hier wäre vorstellbar, dass diese einen eigenständigen PC/Laptop Bedarf als ausbildungsbedingter Bedarf geltend machen können.
Hier ist noch einiges durch zu streiten aber die Grundlinie steht.
Ich bitte darum, mir Urteile, Beschlüsse oder positive Bewilligungen zu übersenden.
Nicht jeder der Marx heißt ist auch ein Humanist - Kardinal Reinhard Marx und das Elend der syrischen Bevölkerung
Aushungern mit dem Segen katholischen Kirche - Kardinal Reinhard Marx und das Elend der syrischen Bevölkerung
05. November 2019 um 7:50
Ein Zwischenruf von Bernd Duschner. Er ist Sprecher der Hilfsorganisation Freundschaft mit Valjevo e.V., die seit vielen Jahren auf dem Balkan engagiert ist und sich zusätzlich um ein Krankenhaus im syrischen Damaskus kümmert. Albrecht Müller.
Bernd Duschner:
Auf einer Pressekonferenz der Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) am 29. Mai 2019 in Berlin hat der Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrates in Genf, Idriss Jazairy, über die Auswirkungen der Sanktionen auf das Leben der syrischen Bevölkerung informiert. Seit 2011 gegen Syrien in Kraft, haben diese, wie von Bundesregierung und EU beabsichtigt, zu einer weitgehenden Lahmlegung der Wirtschaft dieses Landes geführt [1]: Zahllose Firmen mussten schließen, weil sie Rohstoffe und Maschinen nicht mehr beziehen können und ihnen die Exportmöglichkeiten genommen wurden. Die Arbeitslosigkeit explodierte von 8,5% (2010) auf über 48% (2015), das Bruttoinlandsprodukt stürzte um unvorstellbare zwei Drittel ab, die Lebensmittelpreise stiegen auf das Achtfache (!) und die syrische Bevölkerung versank im Elend [2]. Seit die USA auch Drittstaaten mit der Androhung von Sanktionen davon abhalten, Öl nach Syrien zu liefern, hat sich die wirtschaftliche Lage für die Bevölkerung weiter erheblich verschlechtert [3].
WARUM WIR UNS AN KARDINAL REINHARD MARX GEWANDT HABEN
Seit einigen Jahren unterstützen wir als lokale Friedensgruppe das Italienische Krankenhaus in Damaskus. Aus dieser Zusammenarbeit kennen wir die Schwierigkeiten, vor denen syrische Krankenhäuser infolge der Sanktionen stehen: der Zahlungsverkehr mit dem Ausland ist unterbunden, Hersteller schrecken aus Angst vor möglichen Sanktionsverstößen vor Lieferungen zurück, ihr Land Syrien und damit sie selbst verfügen kaum über eigene Devisen, um dringend benötigte medizinische Geräte, Ersatzteile und Medikamente über dritte Kanäle importieren zu können [4]. Das ist auch der Grund, weshalb wir aktuell um Spenden für einen Sauerstoffgenerator für dieses Krankenhaus bitten, den es für seine Intensivstation dringend benötigt.
Bereits mehrfach haben die Patriarchen und Bischöfe Syriens eindringlich um die unverzügliche Aufhebung der Sanktionen gegen ihr Land gebeten.[5]
Mit dem Erzbischof von Genua, Kardinal Bagnasco, Vorsitzender des Rates der europäischen Bischofskonferenzen, haben sie einen wichtigen Fürsprecher.
Die Sanktionen verurteilt er als „eine Form des Krieges, um ein Land zu begraben“ . [6]
Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin hat auf der UNO–Generalversammlung ihre Aufhebung gefordert .[7]
Mineralöl in der Babymilch - Nestlé streitet ab!
Protestaktion von Foodwatch
Mehr als 30.000 Menschen haben bereits unsere Protestaktion unterzeichnet und fordern von Nestlé und Co.: Mineralöl raus aus Babymilch! Vielen Dank, dass Sie auch dabei sind!
Jetzt hat Nestlé auf unseren gemeinsamen Protest geantwortet – und die Reaktion lässt uns einigermaßen sprachlos zurück. Denn obwohl drei renommierte Labore unabhängig voneinander in Nestlé-Säuglingsmilch eindeutig krebsverdächtige Mineralölrückstände nachgewiesen haben, behauptet der größte Lebensmittelhersteller der Welt unverdrossen, das Milchpulver sei „absolut sicher“, Babys könnten weiter damit gefüttert werden. Belege für diese Behauptung, eigene Testergebnisse? Legt Nestlé nicht vor. Unsere Fragen zur Sicherheit der Produkte und unsere Forderung nach einem sofortigen Rückruf bleiben unbeantwortet. Stattdessen hat uns Deutschland-Chef Marc Boersch zu einem Gespräch „unter Experten“ an den Frankfurter Flughafen geladen. Wie bitte? Statt uns zu vertraulichen Gesprächen am Frankfurter Flughafen zu laden und auf Zeit zu spielen, muss Nestlé endlich handeln! Die belasteten Produkte müssen sofort zurückgerufen werden und die Eltern gewarnt werden.
Helfen Sie uns, den Druck auf Nestlé und andere Hersteller weiter zu erhöhen: Bitte teilen Sie unsere Protestaktion jetzt mit Freunden, Kolleginnen und Familie.
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Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Herzliche Grüße
Ihr foodwatch-Team