Soziales
Aufteilung der Regelsätze 2016 – 2024
Eine Übersicht der Aufteilung der Regelleistungen von 2018 bis 2024 gibt es hier zum Download: https://t1p.de/asc9t
Zum Gesetzesentwurf der Kindergrundsicherung
Dieser liegt nun vor und Tacheles hat ihn auf 26 Seiten Stellungnahme und 20 Seiten (nachgereichten) Erklärungen zu den Berechnungen zerlegt.
Resümee zur Kindergrundsicherung:
Wesentliche Verbesserungen bringt diese nicht, in einigen Stellen sogar Verschlechterungen. Es wird ein bisher in der Schärfe nicht bekanntes sozialrechtliches Sanktionsrecht bei fehlender Mitwirkung geschaffen und mit der Kindergrundsicherung wird ein rassistisch geprägtes Vierklassensystem von berechtigten und ausgeschlossenen Kindern ohne deutsche Staatsangehörigkeit etabliert.
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Zum geplanten Zuständigkeitswechsel der Arbeitsförderung von Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit zum 1. Januar 2025
Die Bundesregierung will die Zuständigkeit für die „Betreuung, Beratung und Förderung“ von jungen Menschen unter 25 Jahren, die heute Leistungen nach dem SGB II beziehen, ab 2025 von den Jobcentern auf die Arbeitslosenversicherung (SGB III) übertragen. Damit sollen zu Lasten der Arbeitslosenversicherung 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt eingespart werden. Diese Planung geht einher mit im Haushaltsentwurf vorgesehenen Kürzungen bei den Eingliederungstiteln und den Verwaltungskosten für die Jobcenter.
Dazu zwei wichtige Stellungnahmen vom DGB, hier zu lesen: https://t1p.de/7k543 und vom Paritätischen: https://t1p.de/6xr74
Kernaussage: Keine Haushaltssanierung zulasten junger Menschen in der Grundsicherung!
Christoph Butterwegge im NDR: Besonders die Reformen der vergangenen Jahrzehnte haben dafür gesorgt, dass es vielen Familien finanziell schlechter geht
Eine harte Bilanz von Christoph Butterwegge. Siehe https://ard.social/@NDR/110940063950467342 bzw. https://www.ndr.de/Geld-oder-Bildung-Was-hilft-gegen-Kinderarmut,audio1449006.html.
Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung vorgelegt
Das Familienministerium hat nun den Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung vorgelegt. In der sog. Verbändeanhörung wurde diesen eine Frist von einer Woche zur Stellungnahme zugestanden. Eine Frist von einer Woche für eine Stellungnahme zu der „wichtigsten Sozialreform dieser Legislaturperiode“ ist wahrlich nicht geeignet, die Expertise der Verbände zu erlangen. Bei dem Gesetzesvorhaben handelt es sich um eine hochkomplexe Fragestellung, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden soll. Es werden in 11 Artikeln eine Reihe Gesetze mit nicht geringer Komplexität geändert, die selbst für Fachleute in der Kürze der Zeit kaum überschaubar sind.
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