Soziales
SG HH gesteht einem Blinden SGB II-Bezieher den Anspruch auf unverschlüsselte Bescheidübersendung zu
Die Jobcenter argumentieren damit, dass sie zum Schutz der Leistungsberechtigten nicht mehr unverschlüsselt per Mail mit Jobcenterkunden kommunizieren wollen.
Dazu führt das SG HH sehr klar aus: gibt der Leistungsberechtigte die Zustimmung zur unverschlüsselten Kommunikation, dann hat die Behörde dem zu folgen (SG HH 30.06.2023 - S 39 AS 517/23). Download: https://t1p.de/jkeo3
Dazu auch: https://t1p.de/2bq0d
Kommentar: Bundesweit versuchen die Jobcenter auf Weisung der BA die eMailkommunikation zurückzuschrauben und auf die Plattform JobcenterDigital zu verlagern. Im Hamburger Fall hat das SG Hamburg klargestellt, dass der Anspruch auf nichtverschlüsselten Zugang besteht. Vorliegend bei einem blinden Menschen, aber grundsätzlich bei jedem, der oder die das wünscht. Es wird nochmal auf unseren Diskurs zur eben nicht „bürgerfreundliche Verwaltung“ am Beispiel des Jobcenter Hagen verwiesen: https://t1p.de/t62w4
Hier ist die BA gefordert ihre Verwaltungspraxis zu ändern!
Sächsische OVG: Auch bei One-Night-Stand muss UVG gezahlt werden
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. Mai 2023 - 5 A 350/22 entschieden, dass Mütter auch bei einem One-Night-Stand Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder erhalten können. Allerdings muss die Mutter alles in ihrer Macht Stehende tun, um den unbekannten Vater ausfindig zu machen. Das behördliche Verlangen die Vatersuche per öffentlichen Aushang im Café durchzuführen wurde vom OVG als unzumutbar angesehen. Weitere Infos: https://t1p.de/a2w98
Wohnkostenlücken im SGB II
Im Jahr 2021 betrug die durchschnittliche Wohnkostenlücke (also die nicht vom Jobcenter übernommenen Unterkunfts- und Heizkosten) bundesweit 437 Millionen Euro. Durchschnittlich wurden 91 Euro je Monat von den SGB II-Beziehenden nicht übernommen. Bei Familien mit Kindern sogar 106 Euro.
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Broschüre: Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für Schutzsuchende
In dieser Basisinformation vom Informationsverbund Asyl und Migration wird auf Fragen eingegangen, die sich im freiwilligen Engagement häufig stellen.
Im Kern:
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BMAS-Gutachten: Regelsatz-Berechnung ist ein "Statistik-Warenkorb", kein Statistikmodell
Die Bundesregierung stellt immer wieder dar, dass sie die Regelsätze nach einem klaren Statistik-Modell berechnet habe, indem es keine politische Spielräume gäbe.
Mit dieser Behauptung redet sie sich standardmäßig heraus, wenn kritisiert wird, dass die Anteile bei der Berechnung zu niedrig sind - für gesunde Ernährung, für Windeln, für einen Zoobesuch usw.
Ein Forschungsbericht, der für