Soziales
Drastische Kürzungen und vermutlich Rechtsbruch bei den SGB II-Unterkunftskosten geplant
Kommentar: Deutschland schnürt neues 700-Millionen-Euro-Waffenpaket für Ukraine – was ist drin? Alles das, was an Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II für 2024 f e h l t. (Roswitha Engelke)
Nach dem nun von Finanzminister Lindner herausgegeben Entwurf für den Bundeshaushalt für das Jahr 2024 soll es bei Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II eine Kürzung von 700 Mio. Euro gegenüber den Ausgaben 2023 geben.
Die Unterkunftskosten (KdU) werden im Haushaltsplan um 700 Mio. niedriger angesetzt, so Seite 710 des Haushaltsplanes 2024.
Diese geplante Kürzung sollen vor dem Hintergrund einer prognostizierten Steigerung des Leistungsbezuges erfolgen:
"Die Frühjahresprojektion der Bundesregierung geht von einer Eintrübung der wirtschaftlichen Aussichten aus. Eine steigende Anzahl an SGB II-Leistungsbeziehenden und höhere Energiepreise führen zu höheren Ausgaben der passiven Leistungen nach dem SGB II“, so das BMF auf Seite 21, des Haushaltsplanentwurfes.
Entwurf für den Bundeshaushalt 2024: Drastische Sozialkürzungen
Kommentar den ich mir nicht verkneifen kann: Zugunsten der Aufrüstung wird ganz selbstverständlich bei denen gespart, die sowieso schon wenig haben und sich (leider) nicht demonstrativ zur Wehr setzen. (Roswitha Engelke)
Am 5. Juli hat die Bundesregierung den Haushalt für das kommende Jahr und damit drastische Kürzungen für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen beschlossen. Die Pläne zwingen zu massiven Einschnitten bei sozialen Angeboten: von Freiwilligendiensten über die psychosoziale Versorgung Geflüchteter bis hin zur Unterstützung Arbeitsuchender.
Eine weitere massive Gefährdung der sozialen Infrastruktur vor Ort droht durch die Ausfälle, insbesondere bei den Gewerbesteuern, die das von Bundesfinanzminister Lindner vorgelegte Wachstumschancengesetz bewirken würde. Neben den gravierenden Steuerausfällen bei Bund und Land wären gerade die Kommunen von Steuerausfällen durch dieses Gesetz betroffen. Auf etwa 1,9 Milliarden Euro jährlich können sich die Einnahmeausfälle der Kommunen in den nächsten Jahren summieren, wird geschätzt. Würde das Gesetz beschlossen, könnten aber noch größere Steuerausfälle die Folge sein. Der Entwurf des Gesetzes liegt bereits vor, er soll bereits am 16. August 2023 im Bundeskabinett beschlossen werden. Das gilt es zu verhindern: Die Ausgaben für die Sozialpolitik vor Ort zählen zu den grundlegenden Bedarfen, um den sozialen Zusammenhalt zu sichern. Städte und Gemeinden sind vor allem Lebensorte, nicht nur Wirtschaftsstandorte.
Im September beraten Bundestag und Bundesrat über die Pläne
Dazu der Pari: https://t1p.de/fszji
Bundesregierung plant Kahlschlag bei der Förderung im Migrationsbereich
Die Ampel-Regierung plant in ihrem Bundeshaushalt für 2024 drastische Kürzungen bei der Förderung im sozialen Bereich. Neben dem Bereich der Freiwilligendienste ist insbesondere der Migrationsbereich davon betroffen, bei dem dies einem Kahlschlag gleichkommen würde:
- Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) soll um 30 Prozent gekürzt werden
Weiterlesen: Bundesregierung plant Kahlschlag bei der Förderung im Migrationsbereich
08. August 2023 Themen - SozialesNochmaliger Hinweis: Der neue Leitfaden SGB II/ SGB XII zum Bürgergeld / Sozialhilfe von A-Z ist erschienen und erhältlich
Die aktuelle, 32. Auflage des Leitfadens ist endlich erschienen. Er ist richtig dick, 1027 Seiten, topaktuell, hat weitgehend den Rechtsstand Juni 2023 und ist direkt beim Verlag oder ohne Probleme im Buchhandel erhältlich.
Der Leitfaden umfasst 1.027 S., beinhaltet die Rechtslage bis Juni 2023 und kostet 25,90 €.
Hier der förmliche Infoflyer zum Leitfaden: https://t1p.de/can1gUnd last but not least der Bestelllink direkt beim Verlag: https://t1p.de/vn9cl
30. Juli 2023 Themen - SozialesSozialrecht-Justament Juli 2023 Informationen für die Sozialberatung: Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Anrechnung von Einkommen im SGB II
Das aktuelle SJ setzt sich mit den neuen fachlichen Weisungen der BA zu § 11 – 11b SGB II zur Anrechnung von Einkommen im SGB II auseinander.
Hier geht es zum Download: https://t1p.de/vdzg7