Soziales

21. März 2023   Themen - Soziales

Geht doch: Jobcenter und Sozialamt Wuppertal setzen nach Einlegung der Fachaufsichtsbeschwerden die Unterkunftskosten neu fest

Sie erinnern sich, dass das Wuppertaler Jobcenter und Sozialamt hatte die aktuellen Unterkunftskosten nicht wie gesetzlich vorgeschrieben alle zwei Jahre angerpasst hatten und stattdessen weiterhin völlig veraltete Unterkunftskostenbeträge verwendeten.

Auch wurden SGB XII-Leistungsbeziehende wegen Bagatellüberschreitungen der (alten) Werte für die Unterkunft, ausgehend von den alten Unterkunftskostenwerte, angeschrieben und über die Unangemessenheit „aufgeklärt“ und mitgeteilt, dass diese Beträge nach Ablauf der Karenzzeit nicht mehr übernommen werden. Damit wurden SGB XII-beziehende Menschen, also vorwiegend Alte und Kranke, massiv verunsichert und in Angst und Schrecken versetzt.


Tacheles hatte schon seit Monaten die Neufestsetzung der Unterkunftskosten bei der Wuppertaler Sozialverwaltung angemahnt. Die Briefe des Wuppertaler Sozialamtes, ausgehend von den alten Unterkunftskosten die Leistungsbeziehenden über eine Kürzung in Zukunft zu informieren, haben das Fass für uns zum Überlaufen gebracht. Deshalb hatte Tacheles Fachaufsichtsbeschwerden an die zuständigen Ministerien geschrieben.  Und plötzlich, oh Wunder, werden die KdU mit "eigenen Berechnungen" angepasst und neu festgesetzt. Was über Monate vorher nicht ging. Nach Druck aus den Ministerien dann plötzlich doch.

Hier ein solches Informationsschreiben des Sozialamtes wegen einer Bagatellüberschreitung von 16,35 EUR: https://t1p.de/vep50


Hier die Beschwerden von Tacheles: https://t1p.de/hvvrq

Allerdings wurde die vom Jobcenter veröffentlichte KdU – Richtlinie auf der Website bisher noch nicht korrigiert (Stand 17.3.2022), das JC veröffentlicht nur die zwei Jahre alten Werte. Das Sozialamt hat zumindest uns gegenüber die KdU – Richtlinie transparent gemacht, diese gibt es hier: https://t1p.de/f9j7p

Was einfach immer wieder nicht nachvollziehbar ist, warum korrekte Rechtsanwendung, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht läuft und es immer wieder Druck braucht.

15. März 2023   Themen - Soziales

Armut darf nicht bestraft werden - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren

Liebe*r Unterzeichner*in der WeAct-Petition “Kein Gefängnis mehr für Fahren ohne Fahrschein”, 

wir stehen vor einer einmaligen Chance: Das Fahren ohne Fahrschein könnte ein für allemal entkriminalisiert werden. Niemand müsste dann mehr in Haft, weil er*sie sich das Ticket für den Bus nicht leisten kann - und die darauf stehende Geldstrafe ebenso wenig. Morgen diskutiert der Bundestag in erster Lesung über das Sanktionenrecht. Denn auch die Bundesregierung hat jetzt bemerkt, “dass die Anzahl der verurteilten Personen, die [...] eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen” ist.[1] 

Justizminister Marco Buschmann (FDP) schlägt jetzt vor, die Ersatzfreiheitsstrafen zu halbieren. Wer zuvor zwei Tage ins Gefängnis musste, soll jetzt nur noch einen Tag einsitzen. Doch das Problem würde so nicht gelöst: Weiterhin müssten genau so viele Menschen wie bisher - mehr als 50.000 im Jahr - wegen Geldstrafen in Haft, die sie nicht bezahlen können. [2] Aus Gesprächen mit Abgeordneten wissen wir: SPD und Grüne wären auch zu einer echten Reform bereit. Sie würden das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren. Doch die selbsternannte Freiheitspartei FDP äußert sich zur Entkriminalisierung nicht, der zuständige FDP-Abgeordnete Stephan Thomae schweigt.

Jetzt erhöhen wir den Druck aus der Zivilgesellschaft. Pünktlich zur Bundestagsdebatte werden wir vom Freiheitsfonds morgen 69 Personen freikaufen, die wegen Fahrens ohne Fahrschein ins Gefängnis müssen. Darunter sind beispielsweise alleinerziehende Mütter, deren Kinder dem Jugendamt übergeben werden, damit sie ihre Freiheitsstrafe absitzen können. Mit unserer Gefangenenbefreiung zeigen wir: Das ist ein unwürdiges System. Fahren ohne Fahrschein muss jetzt entkriminalisiert werden. Wir brauchen auch deine Unterstützung. Klicke hier und erfahre, wie du den Freiheitsfonds unterstützen kannst: https://freiheitsfonds.de/

27. Februar 2023   Themen - Soziales

Ablehnung mit Verweis auf vorrangige Leistungen am Beispiel des Landkreises Kassel

 
Hier einmal ein wenig praktische Rechtskunde: eine Familie mit Einkommen stellt einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, Bürgergeld genannt. Das betreffende Jobcenter lehnt den Antrag mit Verweis auf vorrangige Leistungen ab. Das ist rechtswidrig.

1. Bei SGB II – Leistungen handelt es sich um Rechtsanspruchsleistungen, diese sind zu erbringen, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt. Einzige Ausnahme ist, die Antragstellenden haben darauf verzichtet. Das BSG sagt dazu: „Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist nur eine tatsächlich zugeflossene Einnahme als "bereites Mittel" geeignet, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken“ (BSG 12.11.2012 - B 14 AS 161/11 R). Die BA sagt in Ihrer Weisung zu § 67: „Sofern ein vorrangiger Anspruch auf KiZ festgestellt wird, ist im Sinne einer zeitnahen Sicherstellung des Lebensunterhalts aber regelmäßig in Vorleistung zu gehen, d. h. die Leistungen nach dem SGB II sind zu bewilligen und es ist ein Erstattungsanspruch anzumelden. Dies gilt auch im Hinblick auf andere vorrangige Leistungen“, (Weisung zu § 67, Stand: 24.06.2022, S. 37).
Zusammengefasst: wegen fehlendem Zufluss der anderen Sozialleistung dürfen keine SGB II-Leistungen versagt werden. Das bedeutet, das Kasseler Verwaltungshandeln ist alleine deswegen gravierend rechtswidrig.

2. Besteht für Bewilligungszeiträume die bis zum 30. Juni 2023 beginnen keine Pflicht Wohngeld zu beantragen (§ 85 SGB II). Das heißt der Kasseler Verweis auf die vorrangige Leistung ist auch aufgrund dieser Rechtslage rechtswidrig.

Zusammengefasst: das ist eine glatte Sechs. Weder werden unmittelbare anzuwendende Rechtslagen berücksichtigt, noch wird die Beratungspflicht nach § 14 SGB I und § 14 Abs. 2 SGB II umgesetzt.Es gibt lediglich den Versuch einer Bescheidbegründung mit den nicht zu verstehenden Berechnungen über vorrangige Leistungen.

Hier nun zu dem Kasseler Landrechtsbescheid: https://t1p.de/x5hh9

05. März 2023   Themen - Soziales

Newsletter des Bayerischen Flüchtlingsrats | 03/2023

PRO ASYL und der Niedersächsischen Flüchtlingsrat haben für vom Erdbeben in Syrien und der Türkei betroffene Menschen hilfreiche Informationen zusammengestellt. Eine Zusammenfassung finden Sie hier:

Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung von Besuchervisa abgestimmt. Leider richtet sich dies – entgegen vorheriger Ankündigungen – momentan nur an türkische Staatsangehörige, die eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen müssen. Diese finden Sie hier.

Für syrische Staatsangehörige, die durch das Erdbeben betroffenen sind, sind bisher leider keine erleichterten Bedingungen festgelegt worden. Nach unserer Einschätzung besteht für syrische Staatsangehörige kaum eine Chance, ein Besuchervisum zu erhalten. Hierfür muss bereits bei der Beantragung eine Rückreiseabsicht erkennbar sein, die bei Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten grundsätzlich angezweifelt wird.

Besuchervisa sind grundsätzlich nur für 90 Tage gültig. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Weitere Infos dazu findet ihr auf unserer Homepage >>>

16. Februar 2023   Themen - Soziales

Lehrkräfte braucht das Land? „Es wird alles unternommen, jungen Menschen den Beruf zu verleiden.“

 

Quelle: NachDenkSeiten,

 

Deutschland fehlen massenhaft Lehrkräfte, aktuell bis zu 40.000, in naher Zukunft wohl noch viel mehr. Da wird doch jeder frischgebackene Pädagoge mit Kusshand genommen – sollte man meinen. Dass dem nicht so sein muss, zeigt der Fall eines voll ausgebildeten Junglehrers mit Topabschluss und allerbesten Voraussetzungen, beruflich durchzustarten. Aber was erlebt Thilo B.* aus M. seit über einem halben Jahr? Aussichtslose Bewerbungsverhöre, stundenlange Autofahrten für die Katz’ und Absagen ohne Absage. Im Interview mit den NachDenkSeiten schildert der 28-Jährige seine ganz persönliche Odyssee durch die deutsche Schulbürokratie, für die er bisher bloß als billiger Lückenstopfer mit prekärem Status herhält. Mit ihm sprach Ralf Wurzbacher.

 

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