Soziales
Bundesregierung plant Kahlschlag bei der Förderung im Migrationsbereich
Die Ampel-Regierung plant in ihrem Bundeshaushalt für 2024 drastische Kürzungen bei der Förderung im sozialen Bereich. Neben dem Bereich der Freiwilligendienste ist insbesondere der Migrationsbereich davon betroffen, bei dem dies einem Kahlschlag gleichkommen würde:
- Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) soll um 30 Prozent gekürzt werden
Weiterlesen: Bundesregierung plant Kahlschlag bei der Förderung im Migrationsbereich
30. Juli 2023 Themen - SozialesSozialrecht-Justament Juli 2023 Informationen für die Sozialberatung: Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Anrechnung von Einkommen im SGB II
Das aktuelle SJ setzt sich mit den neuen fachlichen Weisungen der BA zu § 11 – 11b SGB II zur Anrechnung von Einkommen im SGB II auseinander.
Hier geht es zum Download: https://t1p.de/vdzg7
30. Juli 2023 Themen - SozialesDeutsches Institut für Menschenrechte: Publikation zum Individualbeschwerdeverfahren zum UN-Sozialpakt
Am 20. Juli 2023 ist das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) für Deutschland in Kraft getreten. Damit können Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen Verstöße gegen diese Rechte vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche,30. Juli 2023 Themen - SozialesSG Kiel: Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für die Anschaffung einer Waschmaschine
Das SG Kiel hat mit Urteil vom 14.03.2023 - S 35 AS 35/22 entschieden, das Ersatzbeschaffungskosten für eine Waschmaschine im Rahmen des Härtefallmehrbedarfes nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Das SG Kiel begründet dies damit, dass die Kosten für Erwerb von Elektrogroßgeräten im Regelsatz zu gering berücksichtigt werden und daher ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II eben nicht zumutbar ist.
Die gleiche Position wird im unter Nr. 1 in diesem NL beworbenen Leitfaden vertreten (Thome, Leitfaden SGB II/SGB XII, 52, Rn. 65, S. 422 ff).
Das Urteil zum Download: https://t1p.de/c86ja
Umfassender Text dazu: https://t1p.de/8ud6630. Juli 2023 Themen - SozialesBSG: Überbrückungsleistungen sind nicht von einem Ausreisewillen abhängig – zum grundlegenden Anspruch auf Leistungen für medizinische Notfallbehandlungen
Das BSG hat entschieden, dass Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3ff SGB XII auch dann erbracht werden, wenn die Person keinen „Ausreisewillen“ oder keine „Ausreisebereitschaft“ äußert.
EU-Bürger*innen ohne Krankenversicherungsschutz haben im akuten Notfall Anspruch auf medizinische