Soziales

27. März 2020   Themen - Soziales

Corona-Test: Für alle die, die den Glauben an die Bundesregierung noch nicht verloren haben ...

Quelle: Nachdenkseiten

 

Wie man die Zahl der Infizierten niedrig hält: Man bindet die Tests an schwer erfüllbare Bedingungen ...

Albrecht Müller
Ein Artikel von:

Die Überschrift müsste genauer heißen: „Wie man die Zahl der positiv Getesteten niedrig hält: man bindet die Tests an schwer erfüllbare Bedingungen“. Wenn man Risikoperson ist und man hört vom benachbarten Straßburg oder auch in deutschen Medien, dass man über 80 schnell aussortiert wird, dann neigt man dazu, sich nach Möglichkeiten zum Testen zu erkundigen. Ich habe das durch einen Klick auf die für mich zuständige Internetseite getan. Dort komme ich auf diese Information: „Aktuelle Informationen zum Corona-Virus“. Wenn ich dann die relevante Stelle anklicke, nämlich:

Ich habe Angst mich infiziert zu haben. Wo kann ich mich testen lassen?

dann kommt der hier angehängte Text. Schauen Sie sich mal die von mir gefetteten Stellen an, vor allem den letzten Absatz. Albrecht Müller.

Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen können. Die Teststation wird in Form eines „Drive-ins“ betrieben.

Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine sogenannte Laborüberweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Bei Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber oder Atemnot kann alternativ Telefonkontakt mit der 24-Stunden-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen werden (Telefon 0800 99 00 400). Über die Hotline kann bei einem begründeten Verdacht dann auch die weitere Diagnostik und Behandlung eingeleitet werden.

Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.

Die Bedingungen sind schon beachtlich hoch angesiedelt. Wenn ich mir vorstelle, wie eine weniger fitte ältere Person damit zurechtkommen soll, kommt mir das Grausen.

Bei dieser kritischen Anmerkung sei festgehalten, dass diese Situation vermutlich nicht von meinen örtlichen Gebietskörperschaften zu verantworten ist, sondern vermutlich bundesweit gilt. Jedenfalls haben weder die Bundesregierung und insbesondere der Gesundheitsminister noch die Landesregierungen allzu viel Grund, sich auf die Schulter zu klopfen. Sie hätten schon sehr viel früher dafür sorgen müssen, massenweise und schnelle Tests möglich zu machen. Jetzt soll das ja wohl so werden. Siehe Hinweis Nummer 1 von heute.

P. S.: Die blau unterlegte alarmierende Botschaft ist von der einschlägigen Internetseite übernommen und ist keine persönliche Bekundung.

20. März 2020   Themen - Soziales

Corona-Weisung und die Jobcenter

Neue Telefonhotlines der Arbeitsagenturen

20. Mrz 2020 | Aktuelles, Corona

Die Coronakrise trifft natürlich auch auf die Jobcenter und Arbeitsagenturen. Die Bundesagentur für Arbeit hat zügig reagiert, in dem sie seit spätestens 17. März 2020 ihre Jobcenter und Arbeitsagenturen Türen geschlossen halten. Dieses gilt nicht für Notfälle. Weiterhin hat die Bundesagentur für Arbeit zugesagt, dass finanzielle Angelegenheiten oberste Priorität haben. Keiner soll durch die Schließung finanzielle Nachteile haben.

Auf diesen Punkt geht die Bundesagentur für Arbeit auch nochmals in einer Weisung SGB II vom 17. März 2020 ein:

Weiterlesen: Corona-Weisung und die Jobcenter

04. März 2020   Themen - Soziales

Coronavirus: Rechtliche Infos zu Entschädigungszahlungen, Aufwendungsersatz und möglichen Grundrechtseinschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz

Zusammenstellung: Infos zur Fortzahlung von Erwerbseinkommen im Krankheits- und  Quarantänefall

Hier erst mal aus arbeitsrechtlicher Sicht: https://t1p.de/dzdq
Zum Thema Entschädigung auch für Selbstständige und Freiberufler: https://t1p.de/zzbf und https://t1p.de/ig22
Coronavirus aus Sicht von Arbeitgebern:   https://t1p.de/d7a4

Aus sozialrechtlicher Sicht ist folgendes anzumerken:
Wenn es dazu kommt, dass Arbeitsgeber den Lohn nicht zahlen oder Selbstständige und Freiberufler nicht mehr über genügend Einkommen verfügen, ist es unabdingbar dass erstmal ein SGB II-Antrag gestellt wird. Der Antrag wirkt immer auf den Monatsersten zurück und es kann auf den Antrag jederzeit, sofern es doch zu Lohnzahlung oder genügend Einkommen kommen sollte, nach § 46 SGB I verzichtet werden.

Weiterlesen: Coronavirus: Rechtliche Infos zu Entschädigungszahlungen, Aufwendungsersatz und möglichen...

05. März 2020   Themen - Soziales

Krankenhäuser sind Gemeingut und dienen nicht dem Profit

                                                     Aufruf unterschreiben

Jede Krankenhausschließung ist eine zu viel - Aufruf des Vereines "Gemeingut in BürgerInnenhand (GIB) e. V. gegen Privatisierung von Krankenhäusern

 


 

Die Privatisierung von Krankenhäusern bedeutet eine weitere Absage an den Sozialstaat – Gesundheit soll den Gesetzen des Marktes überlassen werden

Von Jürgen Klute, Mitglied im Parteivorstand DIE LINKE.

Krankenhäuser ziehen seit einiger Zeit verstärkt das Interesse privater Investoren auf sich. Bundesregierung und Landesregierungen haben die Finanzausstattung von Krankenhäusern so weit gedeckelt, dass etliche von ihnen auf kommunaler Ebene auf die Insolvenz zusteuern. Da kommt es den kommunalen Trägern –  insbesondere denen die schon hoch verschuldet sind – sehr entgegen, wenn sich privatwirtschaftliche Anbieter finden, die bereit sind, ein Krankenhaus zu übernehmen.

Das fügt sich gut in eine neoliberale Wirtschaftspolitik gemäß dem Motto: »Privat ist besser als staatlich«. NRW-Arbeitsminister Laumann von der CDU legt noch nach mit der Empfehlung, die Krankenhäuser in NRW sollten arabische Millionäre als Kunden werben. Hiermit könnten sie die Millionen verdienen, die sie dringend brauchen und die ihnen die Politiker (der Agenda 2010!) nicht geben wollen.

Nun sind Krankenhäuser aber nicht zufällig Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.  Die öffentliche Daseinsvorsorge und die Privatwirtschaft arbeiten nach völlig unterschiedlichen Prinzipien: So arbeitet die Privatwirtschaft nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Das heißt, in der Privatwirtschaft investieren Kapitaleigner ihr Geld, um damit einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Folglich bietet die Privatwirtschaft Produkte an, für die es eine kaufkräftige Kundschaft gibt.

Tragende Säule

Die öffentliche Daseinsvorsorge ist hingegen eine tragende Säule des Sozialstaates. Ihre Grundlagen sind die allgemeinen Menschenrechte und die Demokratie. Sinn und Ziel der öffentlichen Daseinsvorsorge ist es, die Dienste, die für ein menschenwürdiges Leben erforderlich sind, flächendeckend für alle anzubieten. Deshalb folgen sie dem Prinzip der Bedarfsdeckung. Denn die Privatwirtschaft kann nur dort Dienste anbieten, wo kaufkräftige Nachfrage besteht. Die steht aber eben nicht überall zur Verfügung. Entsprechend kann die Privatwirtschaft keine flächendeckende Versorgungsstruktur vorhalten und anbieten. Das führt die Entwicklung der Bahn und der Post vor Augen. Die Privatwirtschaft kann nur lukrative Bereiche abgreifen. Jene aus privatwirtschaftlicher Sicht unprofitablen Bereiche bleiben der öffentlichen Daseinsvorsorge überlassen – oder werden gar nicht mehr versorgt. Das aber führt zu einer Zwei-Klassen-Medizin, die wir in Ansätzen heute schon haben: Bessere medizinische Leistungen bleiben den kaufkräftigeren Kunden vorbehalten.

Die Krankenhäuser sind ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie müssen für jeden im Bedarf zur Verfügung stehen und im Notfall schnell erreichbar sein.

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04. März 2020   Themen - Soziales

„Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“

Das BMAS hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ vorgelegt. Vor dem Hintergrund des Strukturwandels am Arbeitsmarkt (z.B. Automatisierung) sollen die Möglichkeiten der Weiterbildung und Qualifizierung verstärkt und die Assistierte Ausbildung verstetigt werden. Der Paritätische hat die Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt und sich darin insbesondere zum geplanten Rechtanspruch auf Nachqualifizierung, zum Berufsabschluss, zur Assistierten Ausbildung und zu den geplanten Änderungen bei der Maßnahmenzulassung geäußert.

Referentenentwurf und Stellungnahme des DPWV dazu hier: https://t1p.de/ckt0

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