Soziales

11. Juli 2020   Themen - Soziales

Regelbedarfe für das Jahr 2021

 

 

Das BMAS hat das Regelbedarfsermittlungsgesetz für das Jahr 2021 als Entwurf vorgelegt, demnach sollen die Regelbedarfe wie folgt festgesetzt werden:      Regelbedarfsstufe 1 / Alle

Gesetz für das Jahr 2021 als Entwurf vorgelegt, demnach sollen die Regelbedarfe wie folgt festgesetzt werden:

Regelbedarfsstufe 1 / Alleinstehende von 432 € auf 439 € / + 7 €

Regelbedarfsstufe 2 / Partner innerhalb BG von 389 € auf 395 € / + 6 €

Regelbedarfsstufe 3 / U 25 im Haushalt der Eltern von 345 € auf 361 € / + 6 €

Regelbedarfsstufe 4 / Jugendliche von 15 bis 17 J. von 328 € auf 367 € / + 39 €

Regelbedarfsstufe 5 / Kinder von 6-14 Jahren 308 € / keine Änderung

Regelbedarfsstufe 6 / Kinder von 0 bis unter 6 Jahren  von 250 € auf 279 € / + 29 €

 

Kurze Position dazu: die Regelbedarfe sind in jeder Form unzureichend und nicht bedarfsdeckend, alleine für das Jahr 2021 steht eine Stromkostensteigerung in Höhe von 10 – 15 % an. Das BVerfG sagt: liegen solche Preissteigerungen vor, hat der Gesetzgeber auch kurzfristig Anpassungen vorzunehmen. Für Alleinstehende haben die Regelleistungen mind. 600 € zu betragen, für die anderen Personengruppen modifiziert angepasst. 
 

2. Neue Weisungen der BA 
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Die BA hat mal wieder neue Weisungen rausgegeben und zwar zu § 26 und 67 SGB II. 

In der Weisung zu § 26 SGB II geht es um die Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, dabei ist wichtig, dass trotz Bezug des  Kinderzuschlags, gegebenenfalls in Verbindung mit Wohngeld, ein Zuschuss nach § 26 beim Jobcenter beantragt werden kann und die Änderungen in § 204 Absatz 2 VVG, nach dem ein Rückkehrrecht in den letzten Tarif eingeführt wurde, wenn aufgrund von Hilfebedürftigkeit nach dem 15. März 2020 in den Basistarif gewechselt worden war.

In den Weisungen zu § 67 SGB II (Weisung zu den Sozialschutzpaketen) geht es um die Regelungen für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund der Sozialschutz-Pakete, hier wurden eine Vielzahl von Einzelregelungen getroffen, die bitte selbst nachzulesen sind. 

Die Weisungen sind hier zu finden: https://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/

03. Juli 2020   Themen - Soziales

Berlin - Protestaktion der Schausteller

Die Existenz von mehr als 5000 Familienunternehmen der Branche ist bedroht

Schausteller und Kirmes-Betreiber aus ganz Deutschland haben am Donnerstag in Berlin für eine Erleichterung der Corona-Einschränkungen demonstriert.

Der Bundestagsabgeordnete Diether Dehm von Die Linke zeigte sich mit der Protestaktion solidarisch.

Rund 1.600 Teilnehmer protestierten gegen den Lockdown ihrer Branche am Brandenburger Tor. Die Schausteller sorgten auch mit einem Auto- und LKW-Korso für Aufmerksamkeit.

Der Protest richtete sich vor allem gegen das Verbot von Großveranstaltungen, welches noch bis mindestens Ende Oktober gelten soll. Das würde die Existenz von mehr als 5000 Familienunternehmen bedrohen, beklagten die Schausteller.

Der Linken-Politiker Diether Dehm nahm ebenfalls an der Kundgebung teil und äußerte sich zu den Forderungen der Schausteller.

Es werde viel an Sonntagsreden gehalten, so Dehm, und wenn es darauf ankomme, fehle gerade den kleinen und mittleren Unternehmern das Geld. Sie würden dann auf Darlehen oder Kurzarbeitergeld hingewiesen – das helfe ihnen aber gar nicht, kritisierte er.

„Wofür wir sorgen müssen, ist, dass es bald wieder einen kulturellen Betrieb gibt. Und zur Kultur gehören auch die Schausteller, gehören diese wunderbaren Feste. Und wer das der Bevölkerung wegnimmt, macht einen Einschnitt, der manchmal schlimmer ist als das Stilllegen einer Oper“, sagte Dehm am Rande der Kundgebung.

Die Schausteller argumentierten außerdem, dass das Verbot von Großveranstaltungen bis mindestens Ende Oktober faktisch einem Berufsausübungsverbot gleichkomme. Wenn etwa Cafés, Biergärten und Restaurants wieder öffnen dürften, sollte auch das Kirmesgeschäft unter freiem Himmel und an frischer Luft wieder erlaubt sein, forderten sie. (mka/gs/sna)



21. Juni 2020   Themen - Soziales

Millionen Tote durch die Sanktionspolitik der UN


Kommentar Roswitha Engelke:

Sanktionen gegen bestimmte Staaten sind ein häufig genutztes Instrument des UN-Sicherheitsrats angeblich zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.

Allgemein gefasst fallen unter den Begriff der Sanktionen sämtliche Einschränkungen der Verkehrs- und Kommunikationswege, Unterbrechungen von Wirtschaftsbeziehungen oder der Abbruch diplomatischer und kultureller Beziehungen. Derartige Embargos lösen im betroffenen Land Hungersnöte und weitreichende soziale Engpässe aus. Sanktionen treffen immer die für die Politik nicht verantwortliche Bevölkerung. Das ist bei der Verhängung von Sanktionen allerdings einkalkuliert, respektive ein gewolltes Resultat!

Hunger als Waffe gegen ein Land einzusetzen ist  jedoch immer ein Verbrechen! 


 

1/2 Million tote Kinder durch Irak-Sanktionen, Quelle: Tobias Riedel, Nachdenkseiten

Mit Wirtschaftssanktionen setzen vor allem mächtige Industrieländer unterlegene Nationen unter Druck – wenn sich diese etwa einer „wirtschaftlichen Öffnung“ widersetzen wollen. Diese Praxis ist abzulehnen, die „moralischen“ Phrasen der Begründung sind zynisch.

Die Ländergruppe „77+China“ geht nun gegen diese Sanktionspolitik in der UNO vor – zur Unterstützung kann man einen Appell unterzeichnen.


Wirtschaftssanktionen werden vor allem von gewichtigen Industrienationen unterlegenen Nationen aufgebürdet – als radikale „Erziehungsmaßnahme“ bei ungebührlichem Widerstand gegen Forderungen nach „Öffnung“ oder „Liberalisierung“ der dortigen Märkte für Ressourcen und Arbeitskräfte.

Diese Sanktionen treffen fast immer die Zivilbevölkerung – mit einer Härte, die man nur als Terror bezeichnen kann. Angesichts dieses terroristischen Charakters der Zwangsmaßnahmen erscheinen die fadenscheinigen Begründungen – oft verbunden mit Vokabeln der „Menschenrechte“ – als reiner Zynismus. Einen Höhepunkt dieses Zynismus beschreibt sicher der berüchtigte Auftritt von US-Außenministerin Madeleine Albright, bei dem sie den Tod von 500.000 irakischen Kindern durch US-Sanktionen rechtfertigt:

Weiter in dem Artikel von Tobias Riegel mit Madeleine Albright in Wort und Bild.

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Der Freitag:

Zynisches Spiel:  Irak-Sanktionen Amerikaner und Briten haben jahrelang die Berichte an die UNO manipuliert

Venezuela-Sanktionen: 40.000 tote Menschen

01. Juli 2020   Themen - Soziales

Rusultat Petition: Kindesmissbrauch - Verjährungsfrist muss abgeschafft werden!

 

 

Video von der Petitionsübergabe an und teilt es bitte. Gemeinsam sind wir stark: https://www.facebook.com/Change.orgDeutschland/videos/736624210432608/

 

 

 

 

 

 

 

20. Juni 2020   Themen - Soziales

Wegen großen Erfolgs: Corona-Warn-App soll auch auf PC kommen


fed, ssi, dan; Foto: Shutterstock

Quelle: Der Postillon

Freitag, 19.06.2020

Mehr als 10 Millionen Menschen haben bereits die Corona-Warn-App der Bundesregierung auf ihr Handy geladen. Jetzt plant man in Berlin aufgrund des großen Erfolgs bereits eine Ausweitung des Angebots: Ab nächstem Monat soll die App auch für den heimischen PC erhältlich sein.
Die Windows-Version soll vor allem Gamer ansprechen – aber auch ältere Menschen, die womöglich einen Rechner, aber noch kein Smartphone besitzen.
Features und Funktionsweise der App sollen laut dem Gesundheitsministerium identisch zur Handyversion sein: Befindet oder befand sich der eigene Rechner für längere Zeit in unmittelbarer Nähe eines PCs eines Corona-Infizierten, erhält man einen entsprechenden Hinweis. "Auf LAN-Partys kann das Leben retten", erklärte ein Sprecher des Ministeriums. "Gibt es eigentlich noch LAN-Partys?"
Dabei profitieren Nutzer der PC-Version von einer größeren Darstellung und einer insgesamt opulenteren Grafik.

Die App soll unter anderem kostenlos auf Steam verfügbar sein oder kann für einen Unkostenbeitrag von 1,99 Euro als 122-Disketten-Installationsset erworben werden.
An einer weiteren Version der App für Apples Betriebssystem Mac OS wird laut Ministerium derzeit noch gearbeitet. Sie soll eine optisch ansprechendere Benutzeroberfläche erhalten und in einem praktischen Abonnement für 27,99 Euro pro Monat angeboten werden.

Satire: Bitte nicht Ernst nehmen!

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