Soziales
Forscher rekonstruieren Corona-Propaganda: Kritiker wurden zensiert, verbannt und diffamiert
Wer die Corona- und Impfpolitik anders bewertet als die Obrigkeit, fliegt aus der Debatte und muss um seine Reputation fürchten. Ein Forscherteam rekonstruierte den manipulativen Kampf der westlichen Politik im Verbund mit Medien und Konzernen um die Deutungshoheit.
Lockdowns, Schließung von Schulen und Pflegeheimen, Maskenpflicht und schließlich die Nötigung zur Behandlung mit unerprobten gentechnischen Impfstoffen: Seit Beginn der Corona-Krise stemmen sich auch renommierte Wissenschaftler gegen verordnete Maßnahmen. Doch um eigene Ziele durchzusetzen, griffen Regierungen im Verbund mit Institutionen und Konzernen zu drastischen Methoden der Abwehr unliebsamer Ansichten: Kritische Forscher wurden, ungeachtet ihrer Expertise und Belege, systematisch aus dem Diskurs verbannt, zensiert und diffamiert, bis hin zur Bedrohung ihrer beruflichen Existenz.
Keine Spaltung in der Plege - Corona-Prämie für alle!
Kommentar: Einfach nur schäbig! Die Liste der Fehler und Versäumnisse der Bundesregierung seit Beginn der Corona-Krise ist so lang, dass man von Staatsversagen sprechen kann. Nun kommt auch noch Ungerechtigkeit gegen pflegendes Personal dazu.
Bitte unterstützen Sie die Petition von mit Ihrer Unterschrift und posten Sie die Petition auf Facebook. Vielen Dank (Roswitha Engelke)
Quelle: Change.org
Mitte November soll die Corona Prämie ausgezahlt werden.
„Erhalten sollen diese Prämie jedoch nur 3-jährig examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger auf bettenführenden Stationen und nur in Krankenhäusern!
Tatsächlich betroffen von extremer Mehrbelastung durch Corona sind jedoch weitaus mehr Stationen und Funktionseinheiten und damit auch deren Mitarbeitende in der Pflege.
Eine derartige Verteilung der Prämie ist nicht nur ungerecht, sondern führt vor allem zu einer Spaltung innerhalb der Berufsgruppe Pflege.
Wir fordern eine Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden innerhalb der Pflege in Bezug auf die Verteilung der Corona-Prämie“.
Bitte unterstützen Sie diese Forderung mit Ihrer Unterschrift.
Die aktuelle Lage:
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LSG NRW: Kind profitiert beim SGB II-Anspruch vom Aufenthaltstitel der Mutter - auch in den ersten drei Monaten nach Geburt ein SGB II -Leistungsanspruch
Die 2018 geborene Klägerin lebt mit Mutter und Schwester in einem Haushalt. Alle drei sind bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige. Sowohl die Mutter als auch die Schwester besitzen einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Das beklagte Jobcenter Köln lehnte die Gewährung von SGB II-Leistungen für die ersten drei Lebensmonate der Klägerin ab. Der Anspruch der Klägerin besteht laut Landessozialgericht aber schon ab Geburt. Zwar seien nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II Ausländer*innen, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer*innen oder Selbständige noch eu-freizügigkeitsberechtigt seien, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts von Leistungen nach § 7 Abs. 1 S. 1 SGB II ausgenommen. Allerdings greife hier eine Rückausnahme nach § 7 Abs. 1 S. 3 SGB II. Danach gelte § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II nicht für Ausländer*innen, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten. Die Mutter verfügte zum Zeitpunkt der Geburt über einen solchen Aufenthaltstitel, sodass sie nicht von dem Leistungsausschluss erfasst gewesen sei. Diese Rechtsfolge sei auf das neugeborene Kind zu übertragen.
LSG NRW, Urteil vom 06.04.2022 - L 12 AS 1323/19.
Pressemitteilung LSG NRW vom 28.09.2022: https://t1p.de/dbawi
Neue Weisung der BA zu § 12a SGB II
Die BA hat eine neue Weisung zu § 12a SGB II herausgegeben, also der Pflicht zur Beantragung vorrangiger Leistungen. Sollten die Regelungen zur Änderungen des SGB II / Bürgerfeld zum Tragen kommen., kann die BA die Weisung im Januar direkt wieder ändern, weil dann die Pflicht zur Beantragung von Altersrente mit Abschlägen entfällt.
Die Weisung ist hier zu finden: https://t1p.de/buca
Neuer Erlass für Studierende aus der Ukraine
Am 17. Oktober hat das MKJFGFI einen hilfreichen Erlass für NRW zum Verfahren bei nicht-ukrainischen drittstaatsangehörigen Studierenden aus der Ukraine veröffentlicht, der für DSA-Studierende aus der Ukraine unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Erteilung einer Erlaubnisfiktion für die Prüfung eines Aufenthaltstitels nach §16a (Ausbildung) bzw. §16b (Studium) AufenthG für 12 Monate vorsieht. Mit dieser Regelung soll DSA während der 12-monatigen Dauer der Fiktionsbescheinigung die Möglichkeit gegeben werden, die noch fehlenden Erteilungsvoraussetzungen für eine qualifizierte Ausbildung oder ein Studium zu erreichen. Die Regelung ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, gleichzeitig finden sich einige Ausschlüsse und in der Konsequenz auch eine problematische Einschränkung der sozialrechtlichen Leistungen sowie des Arbeitsmarktzugangs. Mehr: https://t1p.de/0rrsq