Soziales

14. Februar 2023   Themen - Soziales

Der große Raubzug: Überhöhte Entgeltforderungen in besonderen Wohnformen (und was man dagegen tun kann)

Roland Rosenow hat sich in einem Artikel umfassend mit überhöhten Entgeltforderungen in besonderen Wohnformen im Rahmen der Eingliederungshilfe befasst.
Infos, Erklärung und wie sich davon Betroffene wehren können auf der Webseite des Kollegen: https://t1p.de/8yknr

14. Februar 2023   Themen - Soziales

Eckpunkte zur Kindergrundsicherung veröffentlicht

Das BMFSFJ hat ein Eckpunktepapier zur sog. Kindergrundsicherung erstellt, dies aber nur über interne Kanäle weitergegeben und nicht auf der Website des Ministeriums veröffentlicht, ein merkwürdiges Gehabe. Zumindest werden an dem Papier die Grundzüge der Kindergrundsicherung ersichtlich.

Die Kindergrundsicherung soll aus einem „Garantiebetrag” und einem „Zusatzbetrag” bestehen. Der Garantiebetrag soll unabhängig von Einkommen und Vermögen für jedes Kind bezahlt werden. Er soll so hoch sein, wie die steuerliche Entlastung, die sich aus der Steuerfreiheit des Existenzminimums von Kindern ergibt, allerhöchstens sein kann. Das BMFSFJ stellt auf seiner Website einen kleinen Erklärfilm zur Verfügung, diesen gibt es hier: https://t1p.de/be4cn

Das Eckpunktepapier des BMFSFJ zur Kindergrundsicherung gibt es hier: https://t1p.de/m0qgj

14. Februar 2023   Themen - Soziales

Regelungslücken bei der Anrechnung von Einkünften aus Jugend- und Bundesfreiwilligendienst

Rechtsfehler im Bürgergeld / Dringender Korrekturbedarf in Bezug auf Einkünfte aus Jugend- und Bundesfreiwilligendienst

Bis zum 30.6.2023:  im SGB II ist das Taschengeld für Unter- und Über-25-Jährige Absolvierende des „Freiwilligen Sozialen Jahrs“ und des „Bundesfreiwilligendienstes“ in Höhe von 250 € anrechnungsfrei (§ 11b Abs. 2 Satz 6 SGB II). 
Etwaige darüber hinaus gehende Beträge sind ohne Erwerbstätigenfreibetrag anzurechnen, da zumindest nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz und dem Jugendfreiwilligendienstgesetz diese Tätigkeiten “ohne Erwerbsabsicht“ durchgeführt würden (§ 2 Nr.2 lit. a), lit. b) BFDG; § 2 Abs. 1 Nr. 1 JFDG). Das hat also zur Rechtsfolge, dass etwaig über 250 EUR liegende Beträge eben nicht um einen weiteren Erwerbstätigenfreibetrag zu bereinigen sind.

Ab 1.Juli 2023: muss im SGB II in zwei Gruppen differenziert werden. Für die Unter-25-Jährigen beläuft sich der Grundfreibetrag auf den „Betrag nach § 8 Abs. 1a SGB IV“, das sind aktuell 520 € (§ 11b Abs. 2a S. 1 SGB II-nF).
Für die Über-25-Jährigen wird nach derzeitiger Rechtslage jedwedes Einkommen aus Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienst ohne irgendwelche Freibeträge vollständig angerechnet. Da dieses Einkommen gesetzlich bestimmt kein Erwerbseinkommen ist, gibt es weder den 100 EUR Grundfreibetrag noch den Freibetrag von 250 EUR, wie im SGB XII (§ 82 Abs. 2 Satz 2 SGB XII). Es gilt einfach gar nichts.

Es kann von einem Rechtsfehler ausegangen werden, hier muss der Gesetzgeber (winke, winke) nachbessern!

14. Februar 2023   Themen - Soziales

Einige Überlegungen zu den Stromkosten in den SGB II/SGB XII-Regelleistungen

Überlegungen zum Umgang mit den massiv steigenden Stromkosten für Haushaltsenergie veröffentlicht. Die Stromkosten explodieren, die Regelleistungen werden trotz klarer verfassungsgerichtlicher Maßgabe nicht entsprechend angepasst, auch positioniert sich das BMAS und die BA sehr klar durch Weisungen in dem Sinne, dass es Erhöhungen nicht geben soll. Daher müssen diese erhöhten Kosten entweder erstritten werden oder die Politik reagiert von sich aus.

Das ist im Detail auseinandergenommen und hier zu finden: https://t1p.de/sox28

Die Betroffenen, vertretende Anwälte und Anwältinnen, ggf. Co-finanziert über Verbände und auch die Sozialgerichte sind hier jetzt gefragt!

13. Februar 2023   Themen - Soziales

Kulturelle-Aneignung - was sagt uns das?

Ist das Konzept der kulturellen Aneignung real eine neue Form des Rassismus oder einfach nur aufgeblasener Bullshit aus der Ecke der intellektuellen Impotenz? (Roswitha Engelke)


 

Helge Schneider interessiert der Vorwurf der kulturellen Aneignung "einen Scheißdreck"

 

Quelle: RTDeutsch

"Bei "Maischberger" hat sich Helge Schneider über Cancel Culture geäußert. In sozialen Netzwerken erntet er dafür viel Zustimmung. Ein Aspekt ist in der Sendung jedoch unbeleuchtet geblieben, obwohl es der Themenabend hergegeben hätte: die Cancel Culture in der Ukraine.

In einem Interview mit Helge Schneider befragte Maischberger den Musiker und Komiker zum Begriff kulturelle Aneignung. Sie wollte von Schneider wissen, wie er sich zu der Forderung verhalte, dass weiße Musiker keine Musik spielen sollten, die traditionell mit schwarzen Musikern in Verbindung gebracht wird. Maischberger nannte als Beispiele Jazz und Reggae. Helge Schneider reagierte darauf mit der Bemerkung, das interessiere ihn "einen Scheißdreck". Wörtlich sagte er:

Es schwebt im Raum, dass irgendwelche Leute irgendwelche Regeln erfinden. (…) Ich als Musiker empfinde die Musik als Überwesen und die Musik ist entstanden durch Vermischung und Wanderung. (…) Diese ganze Musik mache ich nicht selber, sondern sie ist da. Ich bin nur der ausführende Musiker. Ich mache die Musik, die ich fühle. Und wenn ich Musik fühle und jemand anders sagt, das ist aber kulturelle Aneignung, dann interessiert mich das einen Scheißdreck."

Die Aktivistin Jasmina Kuhnke, die sich für Antirassismus starkmacht, widerspricht Maischberger in einem Tweet. Niemand wolle, dass weiße Musiker keine Musik von Schwarzen spielen.

Weiterlesen: Kulturelle-Aneignung - was sagt uns das?

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