Soziales

16. Mai 2019   Themen - Soziales

Europäischer Gerichtshof: Schluss mit unbezahlten Überstunden. Das Urteil ist ein Anfang. Tarifverträge müssen zur Pflicht werden

"Das Urteil ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten. Arbeit darf nicht krank machen, Gesundheitsschutz muss immer an erster Stelle stehen", kommentiert Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag.

"Wenn Arbeitszeiten nicht erfasst werden, verschwimmen Arbeit und Frei-zeit. Beschäftigte können nie zur Ruhe kommen. Das macht auf Dauer krank und muss unterbunden werden.

Viele Tarifverträge regeln bereits eine Arbeitszeiterfassung. Unbezahlte Überstunden und ausufernde Arbeitszeiten werden hier ausgeschlossen.

Dieses Urteil nimmt die Bundesregierung in die Pflicht, einen gesetzlichen Anspruch für alle Beschäftigten zu schaffen.

Das wurde höchste Zeit. Die Ausfalltage wegen psychischen Erkrankungen sind auf einem Rekordhoch. Bund und Länder sind in der Pflicht, das zu ändern. Wir brauchen endlich flächendeckend Arbeitsschutzkontrollen und eine Anti-Stress-Verordnung".

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gibt es nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung allen Grund zum Jubeln: „Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so“, kommentierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach das Urteil. Denn die Anzahl unbezahlter Überstunden bewege sich in Deutschland seit Jahren auf einem inakzeptabel hohen Niveau. Das komme „einem Lohn- und Zeitdiebstahl gleich“, sagte Buntenbach.

Nach der Entscheidung der Luxemburger Richter sollen Arbeitgeber künftig verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden.

Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank in Spanien. Sie wollte den Arbeitgeber verpflichten, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, das Urteil in nationales Recht umzusetzen.

Für die Arbeitgeber ist der Richterspruch ein Schlag ins Gesicht – kämpfen sie doch gerade für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes:

„Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung wirkt wie aus der Zeit gefallen“, kommentierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). „Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert.“

Aus mit den "freiwilligen" unbezahlten Überstunden!

 

 

 

 


16. Mai 2019   Themen - Soziales

Sitzt Macron die sozialen Unruhen in Frankreich aus? An einer Änderung der sozialen Missverhältnisse scheint ihm nichts zu liegen

 

28. April 2019   Themen - Soziales

Arbeitsbedingungen sind kein Naturphänomen, sondern „von Menschen gemacht und können von Menschen geändert werden.“

Beitrag: Roswitha Engelke

(Quelle: u. a. Deutschlandfunk)

Der Anteil der psychischen Erkrankungen an den Arbeitsunfähigkeitstagen steigt seit Jahren an. Ein Zeitgeistphänomen? Oder liegt es an der neuen Arbeitswelt, die den „ganzen Menschen“ fordert?  Wenn letzteres der Fall ist, wären nicht nur die Leidenden zu therapieren sondern in erster Linie das System.

Die Autonomie hat zugenommen, was zur Folge hatte, dass die Handlungs- und Entscheidungsspielräume für viele Menschen enorm angestiegen sind, aber durch gesetzte Zeitlimits und geforderte Leistungen sind den Arbeitnehmern wiederum enge Grenzen gesetzt. Die Folge der permanenten Überforderung sind Depressionen, depressive Erschöpfung oder auch Burnout. Immer mehr Menschen geben an, darunter zu leiden und werden deswegen auch krank geschrieben. Sie bekommen Therapien verordnet, fallen für mehr oder weniger lange Zeit am Arbeitsplatz aus.

Überlastung am Arbeitsplatz ist ein Zeitgeistphänomen, dass eine Menge über die Gesellschaft in der wir leben aussagt.

Arbeitgeber sparen an Mitarbeitern, Tarifverträge sind ein Auslaufmodell, das Lohnniveau ist gesunken, viele Arbeitnehmer müssen hochqualifizierte Arbeit zu einem Mindestlohn leisten, etliche haben seit Jahren mehrere Arbeitsstellen, um über Runden zu kommen.

Da ist Stress vorprogrammiert.

Weiterlesen: Arbeitsbedingungen sind kein Naturphänomen, sondern „von Menschen gemacht und können von Menschen...

01. Mai 2019   Themen - Soziales

Die neue Strategie der Presse - So kann man zum Thema Wohnungsnot, überteuerte Mieten etc. auch berichten

Beitrag: Roswitha Engelke

Der Tagesspiegel: 1. Mai in Berlin Die Autonomen entdecken das Thema Wohnen

Die radikale Linke thematisiert mit der Wohnungsnot eine Sorge, die viele teilen. Die Gelbwesten zeigen, dass diese Strategie Erfolg haben kann. Ein Kommentar.

Werner van Bebber

Man muss seine Umgebung schon mit verzerrter Optik wahrnehmen, um Berlin als reiche Stadt zu bezeichnen.

„Gegen die Stadt der Reichen“ lautet das Motto, mit dem radikale Linke zur Demonstration am 1. Mai mobilisieren. Diesmal wollen sie Kreuzberg hinter sich lassen und in den Norden von Friedrichshain, in die Rigaer Straße, marschieren. Hier liegen einige der letzten Rückzugsorte der Autonomen, und die sind immer gut für Unruhe, Feuer auf der Straße und Stress mit der Polizei.

Einen Titel kann man verzerren, wenn man die Worte etwas hin und her schaukelt, dann wird aus dem Satz: "Gegen die Reichen der Stadt" der Satz "gegen die Stadt der Reichen" ... so einfach macht es sich die deutsche  Presse. Toll ... Schon hat man den "bösen" (*) Autonomen wieder etwas angehängt und die Gelbwesten Frankreichs diffamiert ...

Pfui ...

(*) Autonom sein, heißt ganz einfach unabhängig sein. Etwas durchaus Positives!

 
27. April 2019   Themen - Soziales

Entschädigung bei Enteignungen von Wohnungsbaukonzernen kann auch 1 Cent betragen

Beitrag: Hans Henning Adler, DIE LINKE. Oldenburg

Wohnungsbaukonzerne wie Deutsche Wohnen und Vonovia, deren einziges Interesse Profit und Rendite für ihre Aktionäre ist, sind keine normalen Vermieter. Die Vergesellschaftung dieser Wohnungsunternehmen wird deshalb gegenwärtig in Berlin diskutiert.

Damit soll der Geschäftspraxis dieser großen Immobilienkonzerne, Mietpreissteigerungen um jeden Preis durchzusetzen, ein Riegel vorgeschoben und die Wohnungen in öffentliches Eigentum überführt werden. Die Enteignung wird auch deshalb gefordert, weil insbesondere Deutsche Wohnen das führende Unternehmen im Berliner Immobilienmarkt ist und eine marktmächtige Stellung besitzt. Die kleinen Miethaie schauen auf den großen Miethai und nehmen ihn als Vorbild.

 

Die Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass die zu zahlende Entschädigung bei Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des Grundgesetzes sich nicht nach dem gegenwärtigen Marktwert richten muss.

Weiterlesen: Entschädigung bei Enteignungen von Wohnungsbaukonzernen kann auch 1 Cent betragen

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute7
Gestern10
Woche54
Monat192
Insgesamt94840
 

Anmeldung